Urteil: 16 Monate Haft für Betrug an Häftlingen und deren Angehörigen

Urteil: 16 Monate Haft für Betrug an Häftlingen und deren Angehörigen
Nach sechs Prozesstagen verdonnert die Richterin am Straflandesgericht in Wien den ehemaligen Häftling zu 16 Monaten unbedinge Haft.

Es war ein langer Prozess. Sechs Verhandlungstage, über 40 Zeugen, ebenso viele Anklagepunkte. Betrug, schwerer gewerbsmäßiger Betrug, Geldwäsche. Der Angeklagte, selbst ehemaliger Häftling im Maßnahmenvollzug, hat mit einem sozialen Verein eine Vielzahl an Klienten betreut, ihnen Hilfe angeboten, teils wohl auch zugesichert. Zumindest jedenfalls hat er nicht alle seine Klienten in Kenntnis darüber gesetzt, dass von den eingeforderten teils sehr hohen aconto-Zahlungen ein großer Teil an ihn selber wandern würde.

Angehörige von im Maßnahmenvollzug untergebrachten Personen haben sich häufig an den Angeklagten gewendet, oft auch auf Empfehlung des Justizministeriums, um eine Verbesserung ihrer Situation zu erzielen oder ganz aus dem Vollzug rauszukommen.

Richterin und Schöffensenat sehen es jedenfalls als erwiesen an, dass der Angeklagte in zumindest 12 Fällen in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Die Gesamtschadenssumme ist schlussendlich von etwa 300.000 Euro gesunken, 81.000 konnten dem Angeklagten laut Urteil nachgewiesen werden. Inklusive fast 30.000 Euro illegal kassierter Arbeitslosenunterstützung - dafür hatte sich der Angeklagte auch schuldig bekannt. Rund 40.000 Euro Forderungen von Privatbeteiligten wurden vom Gericht anerkannt, diese muss der Angeklagte binnen 14 Tagen zurückzahlen. Darunter auch eine Spende von 10.000 Euro, die explizit widmungswidrig verwendet worden war. 

16 Monate Haft, unbedingt, urteilt die Richterin. Zehn Monate U-Haft werden angerechnet. Die Richterin ist in ihrer Urteilsbegründung sehr empathisch: "Wir glauben nicht, dass sie den Verein gegründet haben, um Leute zu betrügen. 'Aber wir sind überzeugt, dass sie erkannt haben, dass Leute bereit sind, viel Geld für Gutachten zu zahlen." Das habe der Angeklagte für sich ausgenutzt und damit eine Reihe an Personen geschädigt. Damit folgte die Richterin der Staatsanwaltschaft nur in Teilen, die das Vorgehen für alle Anklagepunkte gesehen hätte. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Angeklagte die große Unsicherheit, die Verzweiflung, die Notlage der Betroffenen ausgenutzt hat. "Er hat auch eine für Betrug typische Loch auf - Loch zu Taktik angewendet." Vom Verdacht der Geldwäsche und bei den vorgeworfenen Betrugsfällen mit Darlehen wird er freigesprochen. 

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