Urteil: 16 Monate Haft für Betrug an Häftlingen und deren Angehörigen
Es war ein langer Prozess. Sechs Verhandlungstage, über 40 Zeugen, ebenso viele Anklagepunkte. Betrug, schwerer gewerbsmäßiger Betrug, Geldwäsche. Der Angeklagte, selbst ehemaliger Häftling im Maßnahmenvollzug, hat mit einem sozialen Verein eine Vielzahl an Klienten betreut, ihnen Hilfe angeboten, teils wohl auch zugesichert. Zumindest jedenfalls hat er nicht alle seine Klienten in Kenntnis darüber gesetzt, dass von den eingeforderten teils sehr hohen aconto-Zahlungen ein großer Teil an ihn selber wandern würde.
Angehörige von im Maßnahmenvollzug untergebrachten Personen haben sich häufig an den Angeklagten gewendet, oft auch auf Empfehlung des Justizministeriums, um eine Verbesserung ihrer Situation zu erzielen oder ganz aus dem Vollzug rauszukommen.
Kommentare