Fall Leonie: Zu langes Warten auf die Auslieferung eines Verdächtigen

Fall Leonie: Zu langes Warten auf die Auslieferung eines Verdächtigen
Anwälte von Leonies Familie wollen eine Verfahrenstrennung. Beschuldigter ist noch immer in London.

Weil die Auslieferung eines Verdächtigen, der am Tod einer im Juni 2021 in Wien-Donaustadt zu Tode gekommenen 13-Jährigen beteiligt gewesen sein soll, aus England noch weiter andauert, wünschen sich die Anwälte der Hinterbliebenen eine schnellere Verfahrensabwicklung. Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck haben deshalb am Montag die Trennung des Verfahrens nach § 27 Strafprozessordnung (StPO) angeregt. Für die Familie sei die Verzögerung eine „unzumutbare Belastung“.

Die Staatsanwaltschaft kann auf Antrag des Beschuldigten oder von Amts wegen nämlich anordnen, dass das Ermittlungsverfahren wegen einzelner Straftaten oder gegen einzelne Beschuldigte getrennt zu führen ist, um Verzögerungen zu vermeiden oder die Haft eines Beschuldigten zu verkürzen. Die Privatbeteiligtenvertreter Höllwarth und Öhlböck können dies nur anregen.

Das bedeutet, dass das Verfahren zunächst gegen die zwei in Österreich inhaftierten Verdächtigen verhandelt wird und gegen den Dritten zu einem späteren Zeitpunkt prozessiert wird. Eine Option, die laut Sprecherin der Behörde, Nina Bussek, nicht auszuschließen ist, wenn die Ermittlungsergebnisse abgeschlossen, aber eine Auslieferung nicht absehbar sei.

Ohne Verzögerungen

Denn laut § 9 StPO hat jeder Beschuldigte Anspruch auf Beendigung des Verfahrens innerhalb angemessener Frist. Das Verfahren sei „stets zügig und ohne unnötige Verzögerung durchzuführen“. Verfahren, bei denen sich Beschuldigte in Haft befinden, sind „mit besonderer Beschleunigung zu führen“, heißt es im Gesetzestext.

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelte in diesem Zusammenhang ursprünglich gegen insgesamt vier Afghanen wegen Vergewaltigung mit Todesfolge. Diverse Gutachten und Aussagen entlasteten einen von ihnen. Er sitzt dennoch in Haft - allerdings wegen Drogendelikten.

Zwei Verdächtige sind in Wien in Untersuchungshaft. Ein Mann war nach England geflohen. Ende Juli 2021 wurde er festgenommen und sitzt seitdem in Auslieferungshaft, wogegen er im Jänner 2022 Rechtsmittel einlegte. Es sei derzeit nicht absehbar, wann die britischen Behörden dem Auslieferungsantrag der Staatsanwaltschaft Wien nachkommen werden bzw. können, argumentierten die Anwälte der Hinterbliebenen in ihrer Anregung. Auch wenn es verfahrenstechnisch ökonomisch sei, gegen alle Beschuldigten ein gemeinsames Verfahren zu führen, sei aber die Aussage des Viertbeschuldigten für „eine schuld- und tatangemessene Verurteilung der übrigen Beschuldigten nicht notwendig“.

Ein Argument, das Astrid Wagner, die Anwältin des jüngsten Beschuldigten, nicht gelten lässt. Das Verfahren stehe in „untrennbarem Zusammenhang“. Ihres Erachtens hänge das Beweisverfahren von den wechselseitigen Aussagen der Beschuldigten ab.

Kommentare