Urlaub: Buchungsplattformen sind oft teurer
„Hauptgewinn! Das ist der günstigste Preis, den Sie für Wien zu Ihren Daten gesehen haben!“, kündigt die beliebte Buchungsplattform Booking.com auf ihrer Seite großspurig an. Für 201,17 Euro wird ein Familienzimmer im Hotel A&O neben dem Wiener Hauptbahnhof angepriesen. Was dabei allerdings verschwiegen wird: Auf der Homepage der Unterkunft gibt es das gleiche Zimmer für nur 189,96 Euro.
Für das Hotel Ibis Budget in Wien wird gar ein „Tolles Schnäppchen!“ angeboten. 61 Euro soll eine Übernachtung kosten. Auf der Homepage der Ibis-Kette wird das gleiche Zimmer – mit zwei Zahlungsmodalitäten – für nur 48,50 oder 51 Euro angeboten. Immerhin knapp 20 Prozent Ersparnis pro Nacht.
Das war nicht immer so. Grund ist ein noch wenig bekanntes Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom vergangenen Oktober. Mit diesem ist die so genannte Bestpreisklausel in Österreich endgültig rechtskräftig gefallen. Mit der Klausel zwangen die Buchungsplattformen vertraglich die Hotels, dass diese nirgends sonst günstigere Zimmer anbieten dürfen als auf diesen Seite. Das ist nun verboten.
„Wie Straßenräuber“
„Wir empfehlen allen Gästen einen Blick auf die Hotelseite zu werfen“, sagt Martin Stanits von der Hoteliersvereinigung. „Diese Buchungsplattformen sind ein wenig wie Straßenräuber, die zwischen Hotelier und Gast sitzen. Sie bringen uns allerdings auch manchen Gast, der sonst vielleicht vorbeifahren würde.“
Denn die Plattformen knüpfen den Unterkünften – je nach Lage zwölf bis sogar 30 Prozent des Zimmerpreises für die Vermittlung ab. Bisher mussten dies die Hoteliers bezahlen, nun können sie die gleichen Zimmer selbst entsprechend billiger auf ihrer eigenen Seite anbieten. Vor allem kleinere und mittlere Betriebe nutzen das aus, wie KURIER-Recherchen zeigen. Auch müssen die Hotels bei Direktbuchungen nicht wochenlang auf ihr Geld warten, wie eine Appartment-Vermieterin aus Palermo (Sizilien) berichtet.
In einigen Ländern gibt es spezielle Rabatte für Direktbuchungen – oder die Hotels bieten einfach auf eMail-Anfragen günstige Angebote. Mitunter gibt es einfach den gleichen Preis wie auf den Plattformen, aber dafür mit Frühstück und W-Lan.
Auch Susanne Kraus-Winkler, zuständige Obfrau der Wirtschaftskammer, lässt kein gutes Haar an den Plattformen: „Es gibt kein faires Miteinander. Wenn diese so dominant sind, dann gibt es Bedingungen, wo Hoteliers quasi Leibeigene sind. Mit kleinen Betrieben gehen sie besonders unfair um.“
Was auch kaum Urlauber wissen: Den Vertrag geht man mit dem Hotel ein. „ Booking.com ist kein Reisebüro“, erklärt Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherschutzzentrum. Vorteil beim Schutz seiner Rechte hat man durch diese Buchung nicht. Dazu kommt, dass Beschwerden mitunter wochenlang verschleppt werden.
Bewertungen unklar
Kritik gibt es darüber hinaus am undurchsichtigen Bewertungssystem. Im Internet beschweren sich Kunden, dass ihre schlechten Bewertungen gelöscht werden. Auch der EU reicht es , vor zwei Wochen wurde ein Entwurf für neue Regeln erstellt. „Wird das so umgesetzt, müssen die Plattformen ihre Algorithmen künftig offenlegen, denn dies ist bisher nicht geregelt“, sagt Kraus-Winkler. „Dann können wir klären, ob das manipulativ gelenkt wird und wie diese Rankings funktionieren. Man muss sich bewusst sein, dass der wichtigste Punkt für diese Seiten ist, dass der Kunde Umsatz bringt.“
Während es bei Marktführer Booking.com seit elf Tagen aus Zeitmangel keine Antwort auf KURIER-Fragen zu der Buchungsplattformen gibt, verweist der Branchenzweite expedia auf ein transparentes Buchungssystem, bei dem genau erklärt wird, nach welchen Kriterien geordnet wird – die Suchkriterien können auch selbst gewählt werden. Die neue EU-Regelung würde man „begrüßen“, warne aber vor einer Überregulierung zu Lasten der Kunden. Die Branchenvertretung der Plattformen (ETTSA) hat Studien mit eigenen Ergebnissen – demnach sinke der Preis für Kunden, indem solche Internetseiten vorhanden sind, in Summe um 7,8 Prozent.
Jeder zweite Hotelier fühlt sich unter Druck gesetzt
Der mit Abstand größte Player ist jedenfalls Booking.com, der zwei Drittel des Marktes beherrscht. Das ist das Ergebnis einer Studie der Fachhochschule Westschweiz, die 3400 Hotel abgefragt hat. Nummer zwei ist aktuell expedia (17 Prozent Marktanteil), gefolgt von HRS (neun Prozent). Dazu gibt es viele kleine Seiten, die teils von Hotelketten betrieben werden, die sich aus der Abhängigkeit befreien wollen.
Bereits jede zweite Hotelbuchung in Europa wird bei einer Buchungsplattformen getätigt. Jeder zweite Hotelbetreiber fühlt sich außerdem von den Online-Buchungsplattformen unter Druck gesetzt. Wenn es zu Problemen zwischen Hotels und den Plattformen kommt, sind 70 Prozent der Hotels der Meinung, dass es seitens der Portale keine faire Lösung für die Meinungsverschiedenheiten gibt.
Ein Verbot von Bestpreisklauseln gibt es in Deutschland, Italien oder Frankreich. In der Schweiz läuft derzeit ein Verfahren. Speziell hier zahlen sich Vergleiche aus.
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