Buchungsfalle Internet

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Zwei Drittel der Reiseportale missachten Konsumentenrechte bei Buchungen.

Eine europaweite Überprüfung von Reiseportalen ergab, dass zwei Drittel die Rechte der Kunden bei Flug- und Hotelbuchungen missachteten. Nur 170 von 552 untersuchten Websites, die Flug- und Hotelbuchungen abwickeln, hatten im Sommer 2013 die europaweit geltenden Konsumentenrechte eingehalten, so der Untersuchungsbericht. Die nationalen Behörden wandten sich anschließend an die einheimischen Betreiber der nicht-konformen Websites, um die Anpassung an das EU-Verbraucherrecht durchzusetzen. Nun bieten 62 Prozent der überprüften Websites korrekte Informationen. Die verbleibenden 38 Prozent haben weitere Maßnahmen zu erwarten, hieß es seitens der EU. In Österreich wurden dabei neun Websites überprüft - sechs davon wiesen Mängel auf, wovon eine Seite mittlerweile korrigiert wurde.

Was wurde geprüft?

Untersucht wurde, ob: Informationen über die wesentlichen Merkmale der Dienstleistungen leicht zugänglich waren, Preise frühzeitig und einschließlich fakultativer Zusatzkosten angegeben wurden, E-Mail-Adressen angegeben waren, an die Fragen oder Beschwerden gerichtet werden konnten, und die Geschäftsbedingungen vor dem Kauf einzusehen und in einfach verständlicher Sprache abgefasst waren.

Die häufigsten Mängel waren:

  • Das Fehlen obligatorischer Informationen über die Identität des Anbieters. Diese Angaben fehlten auf 162 Websites (30 %).
  • Fehlende klare Hinweise über Beschwerdemöglichkeiten. Diese Angaben fehlten auf 157 Websites (28 %).
  • Fakultative Zusatzkosten, z. B. für Gepäck, Versicherung, Vorrang beim Boarding, werden nicht auf „Opt-in“-Basis angeboten. Dieses Problem wurde auf 133 Websites (24 %) festgestellt.
  • Der Gesamtpreis der Dienstleistung erscheint nicht unmittelbar, wenn die Hauptelemente der Buchung erstmals angezeigt werden. Diese Angabe fehlte auf 112 Websites (20 %).

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