Tourismusverbände wehren sich gegen Burkaverbot
Nach dem angekündigten Vollverschleierungsverbot herrscht in der Tourismusbranche helle Aufregung. Nach derzeitigem Stand soll eine Frau, die mit Nikab, Bushiya oder Burka von der Polizei aufgehalten wird, künftig 150 Euro Strafe zahlen. Weigert sie sich, den Schleier abzunehmen, wird sie auf die Polizeistation mitgenommen.
"Wurde bei diesem Verbot in irgendeiner Weise an den Tourismus gedacht?", fragt Andrea Steinleitner, Obfrau der Hoteliers in der Wirtschaftskammer Wien. Denn Araber gelten nicht nur als sehr ausgabefreudig. Die arabischen Länder zählen auch zu den am stärksten wachsenden Herkunftsmärkten in Österreich. Dieser könnte nun einbrechen. Das befürchtet Markus Grießler, Tourismusobmann der Wirtschaftskammer Wien: "Ein Burkaverbot schadet unserem Image."
Eigene arabische Köche
Auch im Vienna Marriott Hotel stieg die Zahl der Urlauber aus arabischen Ländern in den vergangenen Jahren stetig an. In den Sommermonaten ist der Anteil mittlerweile so hoch, dass sich das Hotel angepasst hat. General Manager Dieter Fenz erläutert: "Wir haben nicht nur arabisch sprechendes Personal, sondern auch arabische Köche. Oft kochen sie zwischen Mitternacht und drei Uhr Früh für 150 Gäste auf. Das Reinigungspersonal schicken wir dafür nicht am Vormittag, sondern erst um 14 Uhr auf die Zimmer. Weil wir wissen, dass diese Urlauber gerne länger schlafen."
Schweigen in Zell am See
In der Region Zell am See-Kaprun gehen die Touristiker in Deckung. Die Offiziellen geben sich zu dem Thema konsequent zugeknöpft. Es kommt kein Aufschrei gegen ein Verbot. Etwas überraschend, zumal mehr als ein Viertel der Nächtigungen in der Sommersaison auf Gäste aus den arabischen Ländern entfallen. Man bitte um Verständnis, dass sich offizielle Vertreter der Region "nicht zu Themen wie Religion, Politik und gesellschaftspolitischen Aspekten rund um die Herkunftsländer unserer Gäste" äußern wollen, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. Von "verfassungsrechtlich hochkomplexen Fragen" ist die Rede.
Auskunftsfreudiger ist Harald Bruckner, der das Hotel Neue Post besitzt. Er kann seine Abneigung nicht verbergen. Der Wiener war vor mehr als 20 Jahren einer der Ersten, der arabische Gäste in Zell beherbergt hat. "Wir sagen den Skifahrern eh heute schon, sie sollen ohne ,Tücherl‘ (vor dem Gesicht, Anm.) fahren", sagt Bruckner zynisch. "Wenn das unsere Politiker brauchen, damit sie wiedergewählt werden, sollen sie es machen", meint Bruckner.
Unverständnis erntet die Bundesregierung auch von Neos-Nationalrat Sepp Schellhorn.
Abgesehen von Touristinnen würde ein Verbot auch in Österreich lebende Musliminnen betreffen. Laut der islamischen Glaubensgemeinschaft handelt es sich aber nur "um ein paar Dutzend Personen" – in erster Linie aus der tschetschenischen Community.
Das 35 Seiten umfassende Arbeitsprogramm, auf das sich SPÖ und ÖVP geeinigt haben, polarisiert. Insbesondere das Verbot der Vollverschleierung (Burka und Niqab) im öffentlichen Raum – inklusive Schulen. Auch die als Kopftuch-Verbot interpretierbare Regel, dass uniformierte Polizistinnen, Richterinnen und Staatsanwältinnen neutrale Kleidung zu tragen haben, sorgt für Diskussionen.
Während das „Burkaverbot“ laut Integrationsministerium auch bei Touristinnen Anwendung finden soll (siehe oben), setzte sich Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) mit einer anderen Forderung nicht durch: Lehrerinnen dürfen zwar nicht vollverschleiert sein, das Kopftuch bleibt aber erlaubt.
Zwar kam die SPÖ dem Koalitionspartner punkto Symbolik entgegen, mit dem Verbot der Vollverschleierung kann man aber auch bei den Sozialdemokraten leben. Sie sei immer gegen Burka und Niqab gewesen, erklärt Integrationsstaatssekretärin Muna Duzdar, SPÖ. Diese seien „Ausdruck einer fundamentalistischen Auslegung der Religion“.
Zudem sei ein „Kopftuch-Verbot“ mit keinem Wort im Arbeitsprogramm erwähnt – vielmehr handle es sich beim geplanten Reglement um ein Neutralitätgebot.
Erwartungen
Ein solches würde zwar auch die Richtervereinigung begrüßen. Präsident Werner Zinkl hofft aber, dass damit auch das christliche Kreuz aus den Verhandlungssälen verschwindet. In dieselbe Kerbe schlägt Verfassungsjurist Theo Öhlinger. Für Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ist ein Kopftuch-Verbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen jedenfalls kein Thema. Sei doch deren Berufskleidung durch Talar und Barett ohnehin klar geregelt.
In der muslimischen Gemeinde fallen die Reaktionen unterschiedlich aus. Während etwa Ibrahim Olgun, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft, eine „Trumpisierung“ der österreichischen Politik befürchtet und vor einer „Lex Islam“ warnt, begrüßt der Verein „Türkische Kulturgemeinde“ (TKG) das Neutralitätsgebot im öffentlichen Dienst.
„Religionsfreiheit ist nicht verhandelbar“, betont Olgun. Das Kopftuch sei „weder religiöses noch politisches Symbol“. „Wir bitten den Präsidenten, diese theologische Tatsache auch in Moscheen zu verbreiten und konservative Moslems darüber zu informieren“, kontert die Kulturgemeinde. Seien doch „weder Niqab noch Burka durch den Koran gedeckt“. Viel mehr handle es sich um „regionale, traditionelle Bräuche“. Religiöse Symbole sollten auf den privaten Bereich beschränkt werden, meint man bei der TKG.
Kritik an Rot-Schwarz üben indes auch die Muslimische Jugend (MJÖ) und das „Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft“. Die politische Mitte drifte zusehends nach rechts ab, lautet die Kritik. Raffaela LindorferBernhard Ichner
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