Behörden informierten falsch: Ischgl-Klage muss neu verhandelt werden

FILE PHOTO: A sign sits atop an apres-ski bar in Ischgl
Ein deutscher Urlauber hatte sich mit Corona infiziert und klagte die Republik.

Jetzt haben es die Tiroler Behörden Schwarz auf Weiß: Sie haben nach dem ersten Corona-Ausbruch im März 2020 falsch und nicht  vollständig informiert - das stellte das Oberlandesgericht Wien (OLG) nun fest.

Es geht um den Fall eines deutschen Urlaubers, der sich in Ischgl infiziert hatte. Der Handwerker, Mitte 50, erkrankte schwer. Und er leidet noch immer an den Folgen von Long Covid. Seinen Beruf kann er nicht mehr ausüben. Er klagte die Republik daher auf rund 100.000 Euro.

Ursprünglich wurde seine Klage vom Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien abgewiesen. Doch nun muss das Verfahren wiederholt werden, sagt das OLG.

Die Mär der Ansteckung im Flugzeug

Und es geht auch auf die Behördenversagen rund um Ischgl ein:  Am 5. März 2020 hatte die Tiroler Landesregierung eine Presseaussendung veröffentlicht und darin erklärt, dass sich isländische Urlauber, die erkrankt waren, wohl im Flugzeug angesteckt hätten.

Doch zu diesem Zeitpunkt sei den Verantwortlichen bereits bekannt gewesen, dass bei den isländischen Gästen die Symptome noch vor der Abreise aus Ischgl aufgetreten wären. Konkret wurden die Behörden um 15.58 Uhr darüber informiert. Die falsche Presseaussendung wurde um 17.44 Uhr veröffentlicht. "Damit sei wissentlich eine Mitteilung erfolgt, die nicht den aktuellen Stand der Erhebungen wiedergab und liege darin eine rechtswidrig und schuldhaft erfolgte Information, wofür eine grundsätzliche Haftung der Republik Österreich bestehe", führt das OLG aus.

"Das ist ein wichtiger Zwischenerfolg", sagt Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein, der unzählige Betroffene vertritt - auch den deutschen Urlauber. "Damals ist bewusst falsch kommuniziert worden. Das ist ein entscheidender Punkt."

Wäre die Öffentlichkeit korrekt informiert worden, wären viele Urlauber nach dem 5. März gar nicht mehr angereist - und hätten sich so auch nicht mit Corona infiziert. So auch der betroffene Deutsche. Er traf am 7. März in Ischgl ein.

Mehr als hundert Amtshaftungsklagen sind in der Sache gegen die Republik Österreich anhängig. Verbraucherschützer Kolba hofft nun, dass die Geschädigten Schadenersatz bekommen. "Das wäre nicht nur im Interesse der Opfer, sondern auch des heimischen Tourimsus und nicht zuletzt im Interesse des Ansehens der österreichischen Justiz." Er stehe außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen offen gegenüber.

Die Causa Ischgl stellt auch die Justiz vor völlig neue Aufgaben. Denn: Sie wirft eine Reihe neuer und bisher ungelöster Rechtsfragen auf - das betont auch das OLG. So fehle etwa eine Rechtsprechung zum Schutzzweck des Epidemie-Gesetzes, behördlicher Medieninformationen und Pressekonferenzen. Aber auch über die Verpflichtung, keine falschen oder irreführenden Informationen über drohende Gefahren zu verbreiten.

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