Anders als in Österreich werden auf der Samnauner Seite aber die Bergrestaurants offen stehen, in denen 3-G gilt. Wer als Einheimischer oder Tagesgast nach Ischgl zum Skifahren kommt, kann dann also sozusagen durch die Schweizer Hintertüre zur Hüttengaudi einkehren.
"Zwei Länder, zwei Regeln"
"Wenn die offen haben, können wir das nicht beeinflussen. Das ist die gesetzliche Lage. Zwei Länder, zwei Regeln", sagt Ischgls Bürgermeister Werner Kurz dazu.
Die Regeln auf den zwei Seiten der Grenze unterscheiden sich nicht nur beim Gastro-Angebot, sondern auch bei der Maskenpflicht.
Auf österreichischer Seite muss in geschlossenen Kabinen und Sesselbahnen mit Abdeckhaube sowie in geschlossenen Anstehbereichen eine FFP2-Maske getragen werden.
Auf der Schweizer Seite ist in den Zubringerbahnen und Wartebereichen lediglich ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Wer dem Lockdown in Österreich für Wirtshausbesuche oder andere Vergnügen entkommen will, muss sich dazu allerdings ohnehin keine Ski anziehen. Denn wie berichtet, sind in diesem nunmehr vierten österreichweiten Lockdown auch Urlaubsreisen ins Ausland möglich.
Tür für Gastro-Tourismus auch ohne Ski offen
Das wiederum öffnet Gastro- und Einkaufstourismus jenseits der österreichischen Grenze Tür und Tor, wie auch Verfassungsjurist Peter Bußjäger bestätigt: "Meines Erachtens ist das möglich."
Denn wenn Urlaubsreisen unter dem Aspekt "psychischen und physischen Erholung im Freien" das Verlassen das Wohnbereichs gestattet sind, gilt das auch für Tagesausflüge ins Ausland.
Das Verlassen der Wohnung "zum Zweck eines nicht erlaubten Zwecks", sei zwar nicht gestattet, sagt Bußjäger. "Wenn aber eine Vorarlbergerin ihre Wohnung verlässt, um in der Schweiz spazieren zu gehen und dann auf die Idee kommt, einen Friseur zu besuchen, ist das wohl möglich."
Dass das von vornherein der Grund für die Fahrt über die Grenze war, "ist letztlich nicht beweisbar und auch nicht kontrollierbar", sagt der Verfassungsjurist.
Wie bei einer Urlaubsreise gilt auch für einen Tagesausflug ins Nachbarland, dass die jeweiligen Einreisebestimmungen des anderen Landes bzw. die dort geltenden Corona-Regeln den Rahmen für das Mögliche abstecken. Bei der Rückkehr nach Österreich gilt freilich wieder die am Montag in Kraft getretene 2,5-G-Regel.
Wer nach Österreich einreist, muss also geimpft, genesen oder PCR-getestet sein.
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