Terrorverdacht: „Zahlreiche Aufrufe zum Kampf“

Terrorverdacht: „Zahlreiche Aufrufe zum Kampf“
Am 8. November soll in Graz Prozess gegen mutmaßliche Dschihadisten starten, die Gottesstaat propagierten.

Die Grazer Justiz macht nun doch Tempo. Heute, Dienstag, geht der Prozess gegen sechs mutmaßliche IS-Fanatiker aus Linz weiter, unter ihnen ein radikaler Prediger, der junge Männer für den Kampf in Syrien begeistert haben soll. Doch schon wurde das nächste Großverfahren angesetzt: Am 8. November soll das Schwurgerichtsverfahren gegen 13 Terrorverdächtige starten, die Ende Jänner 2017 bei Razzien in Graz und Linz festgenommen wurden.

Fix ist das aber noch nicht, denn Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz brachte am Montag einen Ablehnungsantrag ein. Er richtet sich gegen den vorsitzenden Richter: Dieser sei im Vorverfahren für die Verhängung der U-Haft gegen seine Mandanten verantwortlich gewesen, die vom Oberlandesgericht aber großteils aufgehoben worden sei, begründet Blaschitz. Deshalb sei der Richter befangen.

Die Aufhebung der U-Haft trifft einen wunden Punkt der Grazer Staatsanwaltschaft. Auf Anordnung des Oberlandesgerichtes mussten nämlich sukzessive alle 13 Beschuldigten freigelassen werden, bis im Sommer 2018 schließlich keiner mehr in U-Haft saß.

Hin und Her um U-Haft

Das OLG Graz bekrittelte die lange Verfahrensdauer, die Staatsanwaltschaft verteidigte sich mit den Unmengen an sichergestellten Daten. Ginge es nicht um schwerwiegende Vorwürfe, könnte man von einer Posse sprechen, denn: Ende Juli dieses Jahres wurden die Verdächtigen nach einem Jahr auf freiem Fuß wieder verhaftet um Mitte September erneut freigelassen zu werden, wieder auf Anordnung des Oberlandesgerichts.

Ein Mann blieb diesmal aber in Untersuchungshaft, ein 44-jähriger Prediger. Ihn stuft der Ankläger als Hauptverdächtigen ein. Er soll unter anderem in einem Grazer Moscheeverein gewirkt und durch Predigten wie Schriften seit 2012 für den Dschihad sowie den Kampf für den IS geworben haben.

"Radikaler Ideologe"

In seinen Texten fordere der Angeklagte „offen die Anwendung von Gewalt aus religiös-politischen Motiven“, führt der Staatsanwalt in seiner 301 Seiten langen Anklageschrift aus. Der Prediger sei ein „radikaler, islamistischer Ideologe“, dessen Texte „zahlreiche Aufrufe zum bewaffneten Kampf und zur Ermordung von Ungläubigen“ aufriefen.

Frist zwei Jahre U-Haft

Dessen lange Zeit in U-Haft dürfte einer der Gründe sein, weshalb das Grazer Gericht nun rasch mit dem Prozess starten will. Der 44-Jährige sitzt insgesamt bereits ein Jahr und acht Monate in der Justizanstalt Graz-Jakomini: Sollte sich der Prozessauftakt verzögern, muss auch er erneut enthaftet werden. Länger als zwei Jahre darf niemand in Österreich in U-Haft ohne Eröffnung sitzen, es sei denn, die Hauptverhandlung hätte bereits begonnen.

Über Verteidiger Blaschitz’ Ablehnungsantrag gegen den Richtersenat entscheidet das Präsidium des Straflandesgerichtes selbst, danach könnte sich der Anwalt mit einer Beschwerde an das Oberlandesgericht Graz wenden. Allgemein wird wegen der Terminplanung eine rasche Entscheidung des Straflandesgerichtes erwartet. Generell hält der Verteidiger die Anklage „für absurd“, wie er betont. Blaschitz vertritt mehrere der Angeklagten, auch den Prediger. „Keiner wird sich schuldig bekennen.“

Ob bereits in vier Wochen oder doch später: Dieser Prozess wird wie die bisherigen Terrorverfahren unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Im Gebäude gilt Fotografier- und Filmverbot, Journalisten müssen sich akkreditieren, Besucher müssen durch zwei Sicherheitsschleusen, eine am Eingang zum Haus, eine vor dem Verhandlungssaal.

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