Teilbetrieb in Skigebieten? Verkehrsministerium muss Sanktus geben

Teilbetrieb in Skigebieten? Verkehrsministerium muss Sanktus geben
Österreichs Skigebiete wollen auch ohne Urlauber aufsperren. Der geplante Teilbetrieb spießt sich aber mit der Betriebspflicht.

Den Reisewarnungen von großen Herkunftsmärkten - allen voran Deutschland - und drohender Verbote für Skiurlaube in diesen Ländern haben sich Tirols Seilbahner am Montag nach einer Tagung zur Lage dazu bekannt, trotzdem aufsperren zu wollen. Der Tenor: den einheimischen Skifahrern soll ein Angebot gemacht werden.

Die Rede ist insbesondere in den großen Skigebieten allerdings nur von einem Teilbetrieb. Selbst der würde in Wintersportorten mit einem hohen Anteil an ausländischen Gästen nur Kosten verursachen, heißt es.

Zum Aufsperren verpflichtet

Ganz so einfach ist das aber nicht. Den für Seilbahnen gilt laut Seilbahngesetz eine Betriebspflicht. Heißt: Endet der Lockdown für die Skilifte, müssen diese eigentlich geöffnet werden. Und zwar alle, wobei das Datum von der Konzession abhängt - in der Regel Mitte Dezember.

Ein Teil- statt einem Vollbetrieb ist also keine reine Entscheidung der Unternehmer.

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