STVO-Novelle muss erst im Straßenverkehr ankommen
Seit 1. Oktober ist die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Eine Novelle, die auch die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern sowie deren schnelleres Fortkommen zumindest im Ansatz im Auge hat. Zwar schaut man als Radfahrer wehmütig nach Kopenhagen oder aktuell nach Paris, wo Radwege in großem Stil baulich getrennt vom Pkw-Verkehr errichtet werden und viel mehr Platz eingeräumt bekommen, dennoch freut man sich hierzulande schon über die kleinen Schritte.
Einer davon betrifft den Sicherheitsabstand beim Überholen. Dieser ist endlich klar definiert und nicht mehr vom trügerischen Blickwinkel des Autofahrers Daumen mal Pi festlegbar. Es sind zwei Meter auf Landstraßen, eineinhalb Meter im Ortsgebiet. Und nur in der 30er-Zone darf der Abstand geringer sein.
Die „Gefahr“, die Autofahrerclubs herbeireden, dass ganze Straßenzüge „blockiert“ werden, weil ein Radfahrer nicht überholt werden darf, bedeutet aus dem Blickwinkel des Radfahrers: Mehr Sicherheit. Denn gerade die Angst im innerstädtischen Straßenverkehr hindert viele, aufs Rad umzusteigen. Angekommen ist die Abstandsregel im Straßenverkehr noch nicht.
Ebenfalls wichtig, vor allem für ein sicheres Heranführen von Kindern an ihre eigenständige Mobilität: Eltern dürfen neben ihren Kindern fahren. Damit fühlen sie sich nicht nur sicherer, sondern sind auch sicherer. Mit großer Sorge wird von Kritikern in Österreich auch die Einführung des Grünpfeils betrachtet.
Bei Kreuzungen mit Grünpfeil kann man mit dem Fahrrad auch bei roter Ampel rechts abbiegen, sofern es die Verkehrssituation erlaubt. Kritiker fürchten neue Konflikte. Der Verein Mobilität mit Zukunft (VCÖ) weiß mit einem Blick auf Nachbarstaaten wie Deutschland, Belgien und Frankreich, dass das für den Fahrradverkehr große Vorteile bringt. Ohne nennenswerte Konflikte.
Festgeschrieben wurde mit der Novelle auch, dass Fahrzeuge nur mehr in äußerst geringem Ausmaß auf den Gehsteig ragen dürfen, in den Radweg gar nicht. Aber auch hier zeigen die Erfahrungen der ersten Woche: Das ist bei vielen Autofahrern noch nicht angekommen.
Schulstraßen einrichten
Ebenfalls noch nicht angekommen ist bei den Städten und Gemeinden, dass sie leicht Schulstraßen errichten können. Seit Jahren klagen viele Gemeinden als Schulerhalter über die Verkehrssituation vor vielen Schulen. Schulstraße einrichten, Autos aussperren: Das macht den Schulweg sicher und jene Eltern, die ihre Kinder aus Angst vor anderen Autos mit dem Auto (!) bringen, können ihre Kinder mit dem Rad, dem Roller oder zu Fuß in die Schule schicken.
Weitere Verbesserungen, die rasch von den Gemeinden umgesetzt werden sollten: Einbahnen für Radler öffnen, Ampeln günstiger für Fußgänger schalten.
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