STVO-Novelle muss erst im Straßenverkehr ankommen

Eine rote Ampel mit daneben angebrachtem Grünpfeil
Neuerungen bringen mehr Sicherheit für Radler und Fußgänger, weitere Maßnahmen sind nötig.

Seit 1. Oktober ist die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Eine Novelle, die auch die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern sowie deren schnelleres Fortkommen zumindest im Ansatz im Auge hat. Zwar schaut man als Radfahrer wehmütig nach Kopenhagen oder aktuell nach Paris, wo Radwege in großem Stil baulich getrennt vom Pkw-Verkehr errichtet werden und viel mehr Platz eingeräumt bekommen, dennoch freut man sich hierzulande schon über die kleinen Schritte.

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