Steirer wollte Nacktfotos von Mädchen erpressen: Sechs Monate bedingt

Symbolbild
Opfer waren zwölf bis 14 Jahre alt. Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 19-Jähriger ist am Montag im Grazer Straflandesgericht verurteilt worden, weil er über Snapchat Nacktfotos erlangen wollte. Er versuchte, Zwölf- bis 14-Jährige dazu zu bringen, ihm Nacktfotos zu schicken - andernfalls würde er Fotos von ihnen in Unterwäsche ins Netz stellen, lautete seine Drohung. Die Mädchen hatten die ersten Bilder freiwillig verschickt, dann zeigten sie den Lehrling an. Er war umfassend geständig und bekam eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten.

Der Angeklagte hatte die Mädchen vor drei Jahren über Snapchat kennengelernt. Es wurden Bilder ausgetauscht, auch solche, in denen die Mädchen nur in Unterwäsche oder oben ohne zu sehen waren. Doch das genügte dem 19-Jährigen nicht: Er verlangte, dass sie ihm Nacktfotos schicken sollten, sonst würde er die Unterwäsche-Bilder veröffentlichen. Später forderte er - allerdings laut Anklage erst von den mittlerweile über 14-Jährigen - auch Fotos mit pornografischen Darstellungen.

"Nie über das Alter gesprochen"

„Haben Sie gewusst, dass es sich um so junge Mädchen handelt?“, fragte Richterin Kornelia Philipp. „Nein, das habe ich nicht gewusst, wir haben nie über das Alter gesprochen“, beteuerte der Beschuldigte. „Ist Ihnen klar, dass das eine Nötigung ist?“, hakte die Richterin nach. „Jetzt schon, vorher nicht“, meinte der Lehrling kleinlaut.

„Wieso macht man so etwas überhaupt?“, wollte der Staatsanwalt wissen. „Ich verstehe es selbst nicht“, kam die Antwort. „Warum haben Sie sich nicht legale Pornografie angesehen?“, stellte die Richterin eine praktische Frage. „Das denke ich mir jetzt auch“, pflichtete ihr der junge Mann bei.

Eine Diversion lehnten Richterin und Staatsanwalt ab, aber die Strafe fiel mit sechs Monaten bedingt eher mild aus. „So etwas macht man nicht, ich will Ihnen aber auch nicht die Zukunft verbauen. Sie haben heute einen guten Eindruck gemacht“, begründete die Richterin ihre Entscheidung. Weder der Beschuldigte noch der Ankläger gaben eine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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