Staatsverweigerer wegen Hochverrats vor Gericht

Die Staatsverweigerer erkennen die Republik nicht an
Ermittlungen wegen eines selten angeklagten Delikts. Bis zu 20 Jahre Haft sind möglich.

Der 43-Jährige gesteht gar nichts. Nicht einmal seinen Namen gibt er zu: "Ich bin der autorisierte Repräsentant dieser Person."

Die Richterin lässt den Steirer am Montag gewähren, der nach einer Exekution Geld vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes verlangt haben soll - exakt 6,666.666 Millionen Euro. Aber "die Person" will das nicht gewesen sein. "Ein Freund von mir hat das weitergegeben. An das Amt der Menschen auf Erden", tönt der Angeklagte und bleibt tatsächlich ernst dabei.

Der Staatsanwalt hält die Sache für wenig spaßig und klagt Widerstand gegen die Staatsgewalt an: Der 43-Jährige soll zu den Staatsverweigern gehören; Österreicher, die die Republik nicht anerkennen. Rechtes Gedankengut findet sich laut Experten unter der Ideologie der Staatsverweigern ebenso wie esoterische Verschwörungstheorien.

Riesenprozesse

Die Staatsanwaltschaft Graz arbeitet sei Monaten daran, die Strukturen der Staatsverweigerer aufzubrechen, die unter vielen Namen auftreten: Staatenbund und OPPT (steht für "One People’s Public Trust") sind nur die bekanntesten. 2018 dürfte es zu riesigen Prozessen kommen, bei denen die Angeklagten in Gruppen zusammengefasst werden: Gegen rund 160 Beschuldigte wird ermittelt, fünf Verdächtige der Führungsriege sind in U-Haft.

Großteils geht es um den Verdacht der Drohung oder des Betrugs. Einige von ihnen haben aber auch ein selten angeklagtes Delikt zu verantworten: Die Justiz wirft ihnen Hochverrat vor. Das greift beispielsweise dann, wenn die Republik als solches geändert werden soll. Die Staatsverweigerer etwa kündigten an, eigene Gemeinden gründen zu wollen. Über Hochverrat urteilen Geschworene, darauf stehen zehn bis zwanzig Jahre Haft.

Wie viele Anhänger die Staatsverweigerer haben, lässt sich schwer fassen. Im Juni ging das Innenministerium von einem Kern von 1300 Personen und 20.000 Sympathisanten aus, doch diese Zahlen seien "überholt": Der Zulauf würde geringer. Das dürfte auf die Festnahme selbst ernannten Präsidentschaft und vermehrte Verfahren zurückzuführen sein: Seit Jänner 2016 erhielt das Justizministerium 245 Meldungen über Staatsverweigerer, bisher wurden 35 verurteilt.

Geldstrafe reicht nicht

Meist ging es dabei um Drohungen und grundlose Zahlungsaufforderungen oder um Widerstand gegen die Staatsgewalt, wie bei jenem Steirer, der am Montag in Graz vor Gericht stand: Er wurde zu sechs Monaten bedingt verurteilt, nicht rechtskräftig. "Eine Geldstrafe wäre hier nicht ausreichend", begründet die Richterin. "Es ist wichtig, das Umsichgreifen solcher Vorkommnisse in den Anfängen zu verhindern."

Der Schmäh des Steirers passt zu dem anderer Fälle: Staatsverweigerer versenden Schreiben, denen sie einen legalen Anstrich verpasst haben. Bekannt ist das unter den Ermittlern als "Malta-Masche". Dabei wird das UCC-Register (Handelsregister des amerikanischen Bundesstaates Washington, Anm.) von Anhängern genutzt, um unberechtigte Geldforderungen eintragen zu lassen. "Betroffen sind im Bereich der Justiz vor allem Gerichtsvollzieher, Richter oder Rechtspfleger", zählt Britta Tichy-Martin vom Justizministerium auf. Immer wieder müssten Mitarbeiter kontrollieren, ob sie in das Register eingetragen wurden und dann Löschungen beantragen.

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