"Staatenbund Österreich": Mitglied zu bedingter Haft verurteilt

"Staatenbund Österreich": Mitglied zu bedingter Haft verurteilt
Der Kärntner war als Mitglied einer staatsfeindlichen Verbindung angeklagt. Zehn Monate Haft wurden bedingt ausgesprochen.

Ein 47-jähriger Kärntner ist am Freitag von einem Geschworenengericht in Klagenfurt der Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindung sowie der versuchten Bestimmung und der versuchten Nötigung zum Missbrauch der Amtsgewalt schuldig gesprochen worden. Er erhielt eine bedingte Haftstrafe von zehn Monaten sowie eine Geldstrafe von 6.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angeklagt war der Mann auch wegen versuchter Nötigung eines Regierungsmitglieds. In diesem Fall folgten die Geschworenen nicht der Anklage und entschieden dagegen.

Mitglied staatsfeindlicher Verbindung

Laut Staatsanwältin Sarah Katschnig hatte sich der 47-Jährige der staatsfeindlichen Verbindung "Staatenbund Österreich / Staat Kärnten" am 1. August 2016 angeschlossen. Sie beschrieb im Anklagevortrag kurz die staatsfeindliche Verbindung, die österreichweit agiere und über 3.000 Mitglieder verfüge. Diese bezeichnen sich als "souveräne Menschen" und akzeptieren weder den Staat Österreich noch dessen Institutionen. So kündigen sie im Falle von Exekutionsmaßnahmen finanzielle Forderungen an und setzen diese Drohungen auch um. Dazu tragen sie in den USA hohe Beträge in eigenen Schuldenregistern ein und lassen sie von Inkassounternehmen in Malta oder San Marino umsetzen.

Finanzminister bedroht

Als Mitglied dieser Vereinigung soll der Angeklagte Beamte des Finanzamtes Wolfsberg in schriftlichen Eingaben mit eben solchen Schadenersatzforderungen gedroht haben, sollten sie angekündigte Exekutionen durchführen lassen, und sie so zum Missbrauch ihrer Amtsgewalt genötigt haben. Auch dem damaligen Finanzminister Hans Jörg Schelling drohte er an, Pfandrechte gegen ihn geltend machen und Schadenersatzansprüche an ihn persönlich stellen zu wollen, sollten nicht alle Bescheide und Forderungen gegen ihn aufgehoben werden.

Laut Verteidigung war der Angeklagte "fehlgeleitet", habe das rasch erkannt und schließlich gegengesteuert. Er akzeptiere die Gesetze und den Rechtsstaat Österreich. "Es war ein Fehler. Es tut mir sehr leid", sagte der 47-Jährige in der Befragung durch den Vorsitzenden des Schwurgerichts, Richter Bernd Lutschounig. Ihm sei suggeriert worden, er könne sich so seiner Steuerverpflichtung entziehen, erklärte der Angeklagte. Das Motiv sei eine Steuerschuld in der Höhe von 134.000 Euro gewesen. Den Staatenbund Österreich habe er in diesem Zusammenhang als letzten Strohhalm gesehen.

Staatsanwältin Sarah Katschnig forderte die Geschworenen auf, durch ihre Entscheidung zu zeigen, dass auch einfache Mitgliedschaften in einer staatsfeindlichen Verbindung und in diesem Zusammenhang Versuche der Nötigung von Beamten in unserer Gesellschaft nicht toleriert werden dürfen. Sie ging davon aus, dass der Angeklagte entgegen seiner Aussage in der Einvernahme sehr wohl um die Tragweite dieser Schreiben gewusst habe und dass ihm klar gewesen sei, dass die Beamten Amtsmissbrauch begehen würden, wenn sie ihm seine Schulden erließen.

Verteidiger Helge Schreyer erklärte, sein Mandant habe sich von den "verqueren Ideen" des "Staatenbundes" fehlleiten lassen. Er habe nicht die Absicht gehabt, jemanden zu bedrohen. Auch die angedrohten Summen seien bereits im Vordruck enthalten gewesen. Weiters verwies der Anwalt darauf, dass sich der Angeklagte mit dem Finanzamt bereits Anfang 2017 auf eine Ratenvereinbarung geeinigt habe. Er wertete die Taten als "untaugliche Versuche" - so habe der Minister das Schreiben persönlich wahrscheinlich gar nicht zu Gesicht bekommen - und plädierte für eine milde Strafe.

Mildernd für die Strafbemessung wertete das Gericht die Unbescholtenheit des Angeklagten, das Schuldgeständnis sowie die Tatsache, dass es meist beim Versuch geblieben sei. Erschwerend war für sie die Tatwiederholung.

Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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