"SS" oder "88" dürfen nicht mehr aufs Kennzeichen

"SS" oder "88" dürfen nicht mehr aufs Kennzeichen
Rechtsextreme Codes auf Kfz-Wunschkennzeichen sollen künftig gesetzlich verhindert werden.

Der Nationalrat hat am Donnerstag einstimmig eine Änderung des Kraftfahrgesetzes (KFG) beschlossen, die lächerliche oder anstößige Wunschkennzeichen verhindern soll. Auch Kombinationen mit Ziffern und der Behördenbezeichnung werden nun berücksichtigt.

Damit soll vor allem die Verwendung bestimmter Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden, unterbunden werden. Zahlen wie 18 (steht für die Initialen Adolf Hitlers), 88 (Heil Hitler) oder 311 (Ku-Klux-Klan) werden dadurch künftig auf Autokennzeichen ebenso verunmöglicht, wie etwa die Buchstabenfolgen NSDAP oder SS. Bereits vergebene Tafeln behalten 15 Jahre lang ihre Gültigkeit.

Beschlossen wurde auch die Erhöhung des zulässigen Höchstgewichts von Kraftfahrzeugen mit Betonmischaufbau mit mehr als drei Achsen von derzeit 32 auf 36 Tonnen. Das erlaubte Gesamtgewicht zweiachsiger Omnibusse wurde von 18 t auf 19,5 t angehoben.

Außerdem können nun Fahrzeuge der Strafvollzugsverwaltung sowie von Einsatzleitern bei Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit Blaulicht ausgestattet werden. Ein weiterer Beschluss betraf die Anbindung des Führerscheinregisters an das Europäische Führerscheinnetzwerk.

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