SPÖ hat zwei Pläne, um Einkaufsriesen zu retten

Die Uhr für Seiersberg tickt immer lauter
Die Causa Seiersberg ist verzwickt: Die Unternehmer in der Grazer Innenstadt drohen mit Rechtsschritten.

Die Käseglocke ist vorbereitet und einsatzbereit, zumindest, wenn es nach SPÖ-Landesrat Anton Lang geht: Er hat die Einzelstandorte-Verordnung fertig, die das Einkaufszentrum Seiersberg im Süden von Graz rechtlich absichern soll. Einer Käseglocke gleich würde der rechtliche Zustand der Einkaufsriesen eingefroren - obwohl der Komplex (teilweise) illegal ist.

Frist bis 15. Jänner

Die Widerrechtlichkeit des Baus hat der Verfassungsgerichtshof im Sommer bestätigt: Die Verbindungswege zwischen den einzelnen fünf Bauteilen sind nicht rechtens. Bis Mitte Jänner muss eine Lösung gefunden werden, oder Seiersberg ist Geschichte, so legen die Betreiber das Erkenntnis aus. Ohne diese Verbindungen "Interessentenwege" müsste der Komplex sperren. Dem Land droht eine Amtshaftungsklage von 450 Millionen Euro.

Doch schon tut sich die nächste juristische Front auf. Die "Gemeinschaftsaktion Grazer Innenstadt" will die nachträgliche rechtliche Sanierung des größten steirischen Shoppingzentrums nicht ohne Weiteres hinnehmen. "Wir fordern einen fairen Wettbewerb", lassen die Vorstände des Vereins wissen, der die Unternehmer der Innenstadt vertritt. "Das ist aber nur dann möglich, wenn geltendes Recht für alle gleich gilt."

Sollte die Landesregierung Seiersberg mit der Verordnung retten, "behalten wir uns alle Schritte dagegen vor", kündigt der Vereinsvorstand an. Vorsitzender ist übrigens Martin Wäg, einer der Geschäftsführer von "Kastner & Öhler", des größten Innenstadtkaufhauses.

Acht Wochen Debatte

Noch ist sich die schwarz-rote Koalition im Land nicht grün, was Seiersberg betrifft. Die ÖVP ziert sich, zuzustimmen. Kommende Woche wird die Verordnung eingebracht, dann ist acht Wochen Zeit zur Diskussion. "Wir werden alles unternehmen, um die 2000 Arbeitsplätze dort zu retten", macht SPÖ-Landesrat Lang Druck.

In der Hinterhand hat noch einen Ausweg: Die Landesstraßenverordnung könnte geändert werden, um so die "Interessentenwege" abzusichern. Das wäre eine Gesetzesnovelle, für die eine einfache Mehrheit im Landtag reicht.

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