Verdacht Russen-Spion: Pensionierter Bundesheer Oberst M. weiter in U-Haft

Verdacht Russen-Spion: Pensionierter Bundesheer Oberst M. weiter in U-Haft
Pensionierter Offizier bestreitet, Staatsgeheimnisse verraten zu haben.

In der Spionage-Affäre rund um den pensionierten Bundesheer-Oberst Martin M. lichten sich die Nebel auch sechs Monate nach seiner Verhaftung nicht. Im März 2019 wurde die U-Haft über den mehr als 70-Jährigen nochmals verlängert. Die Begründung für die Haft heißt in diesem Verschlussakt nach wie vor: Tatbegehungsgefahr. „Er sitzt noch immer und wir haben neue Ermittlungsergebnisse und ich hoffe, dass die Ermittlungen in den nächsten zwei Monaten abgeschlossen sind“, sagt sein Verteidiger Michael Hofer im Gespräch mit dem KURIER. „Es schaut danach aus.“ Die Kopien aus dem Ermittlungsakt sind dem Anwalt aber noch nicht übermittelt worden.

„Er wartet nun den Abschluss der Ermittlungen ab, und wird sich dann äußern. Er kann zu allem etwas sagen“, sagt Hofer. „Er sagt, er hat niemals und zu keiner Zeit ein Staatsgeheimnis verraten. Das schließt er aus.“

Russischer Militärgeheimdienst GRU

Das OLG Linz hat den dringenden Tatverdacht und die Tatbegehungsgefahr bejaht, mit einer Grundrechtebeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) ist Hofer auch abgeblitzt. Für die U-Haft von Martin M. soll sich auch die Oberstaatsanwaltschaft eingesetzt haben.

Wie der KURIER berichtete, soll der Oberst, der zuletzt in der Abteilung Strukturplanung (Material, Personal, Truppenausstattung) im Verteidigungsministerium seinen Dienst schob, von 1992 bis in den Herbst des Vorjahrs für den russischen Militärgeheimdienst GRU Informationen illegal beschafft haben.

Spionage-Experten nehmen an, dass die mutmaßlichen russischen Agenten „unter falscher Flagge“ mit dem, Bundesheer-Oberst Kontakt aufgenommen hatten. Das heißt, sie haben als Legende eine andere Staatszugehörigkeit vorgeben. Bei den ersten Einvernahmen durch das Abwehramt soll er zwar diverse Kontakte eingeräumt, aber keine zu Geheimdiensten.

"Russen würden keinen Knochen von ihm nehmen"

Indes versteht Anwalt Hofer den Haftgrund Tatbegehungsgefahr nicht, ist doch sein Mandant schon seit sechs Jahren pensioniert. Sie sei völlig an den Haaren herbeigezogen. „Selbst wenn er Zugang zu Informationen hätte, ist es ausgeschlossen, dass die Russen auch nur irgendeinen Knochen von ihm nehmen würden“, sagt Hofer zum KURIER. Er findet auch, dass hier eine besondere Härte angewandt wird. Geht man tatsächlich von Tatbegehungsgefahr durch den pensionierten Oberst ist, dann müsste es eigentlich eine aktive Quelle geben, die den Offizier nach wie vor mit Informationen beliefert.

"Dazu gibt es keine Beweise, es wird im Trüben gefischt", sagt Hofer. "Man zäumt hier das Pferd von hinten auf. Es fehlen uns auch noch ein paar Beweismittel, die bei den ersten Einvernahmen auch durch seine Koooperation gewonnen wurden, aber noch nicht vorgelegt wurden. Er sagt, es liegt nicht alles dar."

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