So rutschen Sie straffrei ins neue Jahr
Und wie feiern Sie heuer Silvester?
Viele wissen es noch gar nicht oder haben erst sehr kurzfristig Pläne geschmiedet. Ein Spieleabend mit der einen besten Freundin ist unter Umständen erlaubt. Wenn sich zwei Familien im nahen Park um Mitternacht zum Sekttrinken und Raketenschießen verabreden, dann ist das nicht erlaubt.
Nach den Lockerungen an den Weihnachtsfeiertagen ist die Verwirrung bei vielen groß, was denn nun zu Silvester gilt. Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.
Aus welchem Grund darf ich mein Haus verlassen? Und wie lange eigentlich?
Grundsätzlich gilt die Ausgangssperre rund um die Uhr. Die bekannten Ausnahmen davon sind die Abwendung von Gefahr, wenn etwa die Wohnung brennt, Beruf, Ausbildung und Behördengänge. Zudem darf man unterstützungsbedürftigen Personen helfen oder familiäre Pflichten erfüllen – die Silvesterparty mit der Großfamilie zu feiern, fällt da aber nicht rein.
Außerdem darf die Wohnung verlassen werden, um seine Grundbedürfnisse zu decken. Darunter fallen neben Einkauf und Arztbesuch auch Treffen mit Lebenspartnern, Mitgliedern der Kernfamilie und einzelnen wichtigen Bezugspersonen, zu denen man auch sonst mehrmals wöchentlich Kontakt hat.
Eine weitere Ausnahme von den Ausgangsbeschränkungen ist die Erholung. Diese ermöglicht auch Spaziergänge und den Aufenthalt im Freien – alleine oder mit den eben angeführten Personen (wie viele davon - siehe nächste Frage).
Die Pummerin am Stephansplatz anzuhören ist also zulässig. Draußen Sekt zu trinken oder Böller abzufeuern, wird nicht als Erholung durchgehen. Eine zeitliche Beschränkung ist in der Verordnung nicht zu finden.
Wie viele Personen darf ich treffen?
Trifft man nun Mitglieder der Kernfamilie oder Bezugspersonen, ist dabei zu beachten, dass ein Haushalt aus beliebig vielen Personen nur mit einem Erwachsenen und seinen minderjährigen Kindern zusammenkommen darf. Im Freien muss zu haushaltsfremden Personen der Abstand von einem Meter eingehalten werden.
Ich darf also einen Erwachsenen und seine Kinder in meinen Haushalt einladen oder mit meinem Haushalt einen Erwachsenen mit seinen Kindern besuchen.
Wie wird die Polizei all diese Regeln kontrollieren?
Grundsätzlich ist der private Wohnbereich (Achtung: Scheunen, Keller und Garagen zählen nicht dazu) von den Verordnungen des Gesundheitsministeriums ausgenommen. Der Weg zu oder von einer nicht zulässigen Feier kann aber sehr wohl bestraft werden. 4.000 Polizisten sind zu Silvester im Einsatz – es werden vermehrt Streifen unterwegs sein.
Kontrollen in Privatwohnungen sind von der Polizei nicht vorgesehen. Die Polizei kann also nicht an Wohnungstüren klopfen und nachsehen, wer mit wem feiert.
Sollte die Polizei aber Kenntnis von einer großen Feier bekommen – weil sie etwa einem Streifenpolizisten auffällt oder Nachbarn sich beschweren – so können etwa Vertreter der Gesundheitsbehörden hinzugezogen werden, die die Auflösung von Feiern auch im privaten Bereich anordnen können.
Zudem können Polizisten auch auf Verdacht Anzeigen ausstellen, die danach aber beeinsprucht werden könnten. Auch eine Nachschau bei Lärmerregung ist möglich.
Wie sieht es heuer mit privaten Feuerwerken aus?
Im Gegensatz zu Deutschland durfte in Österreich in diesem Jahr Pyrotechnik verkauft werden – auch wenn mehrere Einzelhandelsketten darauf verzichteten. Der Verkauf lief recht gut, hört man aber von Hofer und Penny Markt.
Der Innenminister rief dennoch dazu auf, darauf zu verzichten, um Spitäler mit Verletzten nicht zusätzlich zu belasten. Rechtlich hat sich heuer aber nichts geändert. In Österreich sind Feuerwerke ab der Kategorie F2 in Ortsgebieten ohnehin verboten. Davon machen manche Bürgermeister zu Silvester Ausnahmen. Heuer taten das laut dem Gemeindebundpräsidenten Alfred Riedl nicht viele.
Einem Feuerwerk auf privatem Grund, außerhalb von Ortsgebieten steht rein rechtlich aber nichts im Wege.
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