Shoppingcity Seiersberg: Zwei Landesräte angezeigt

Shoppingcity Seiersberg: Zwei Landesräte angezeigt
Neuer Wirbel wegen steirischem Einkaufszentrum: Grüne brachten Anzeige wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches ein.

Verfassungsgerichtshof und Volksanwaltschaft hatten schon mit der Causa Seiersberg zu tun nun schalten sich auch Strafrechtsbehörden ein, oder vielmehr, sie müssen sich einschalten: Die steirischen Grünen brachten wegen des Einkaufszentrums eine Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein. Es geht um die nachträgliche Bewilligung jener Bauteile, die 2016 als illegal eingestuft wurden.

Landtagsabgeordneter Lambert Schönleitner wirft den beiden SPÖ-Landesräten Anton Lang und Ursula Lackner Amtsmissbrauch vor. Obwohl die Beschlüsse der ÖVP-SPÖ-Koalition einstimmig fielen, sind Vizelandeshauptmann Lang und Landesrätin Lackner die für die Raumordnung zuständigen Regierungsmitglieder; Lang leitete das Ressort bis 2019, Lackner führt es bis heute.

Kern der Anzeige wegen des Verdachts des Amtmissbrauchs ist die sogenannte Einzelstandortverordnung: Sie segnete das Einkaufszentrum 2020 mittels Sonderbestimmung nachträglich rechtlich ab, die illegalen Bauteile wurden somit legalisiert. Diese Vorgangsweise hat die Opposition im Landtag schon mehrmals heftig kritisiert.

Jetzt folgt der Sprung von der politischen auf die strafrechtliche Ebene. „Seiersberg ist das in Beton gegossene rot-schwarze Monument einer willkürlichen und fahrlässigen Raumordnungspolitik“, begründete Schönleitner die 18 Seiten lange Anzeige. Damit ist die Geschichte Seiersberg um ein Kapitel dicker: Ende 2015 hob der Verfassungsgerichtshof die Bewilligung der Verbindungsbauten zwischen den fünf Einzelhäusern auf - sie war rechtlich nicht durch das Raumordnungsgesetz gedeckt. Jedes Gebäude für sich hatte alle Genehmigungen, doch die Bauwerke dazwischen machten den Komplex größer als erlaubt: Theoretisch hätten die Verbindungsbauten abgerissen werden müssen.

Landespolitik reparierte auf Umwegen

Das Höchstgericht gab der Landesregierung als Oberbehörde damals einige Monate Zeit, die Sache in den Griff zu bekommen, entweder rechtlich oder faktisch mit einer Anordnung des Abrisses. Doch die Betreiber der Shoppingcity Seiersberg - das größte Einkaufszentrum des Bundeslandes und das viertgrößte Österreichs -  drohten mit Klagen von bis zu 450 Millionen Euro, der völligen Schließung und dem Aus von 2.000 Jobs, sollten sie die Verbindungsbauten entfernen müssen.

Die Landespolitik kam ins Schwitzen und überlegte sich ziemlich originelle Lösungen: So wurden die umstritten Verbindungsbauten Mitte 2016 zu Wegen deklariert, das machte sie legal. Eine Zeit lang aber nur, denn der Verfassungsgerichtshof hob diesen Passus im Landesgesetz 2021 ebenfalls auf. Da war allerdings längst die Einzelstadtortverordnung aus 2020 in Kraft, das Erkenntnis des Höchstgerichts hatte somit keinerlei Folgen.

Die SPÖ-Landesräte Lang und Lackner gaben sich am Mittwoch gelassen. „Die Verordnung ist nach umfassenden Prüfungen rechtskonform, also auf der Grundlage aller gesetzlichen Bestimmungen, erlassen worden“, kommentierte Lackner.

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