Shoppingcity Seiersberg: Höchstgericht hob Rettungsanker auf

Die Shopping City Seiersberg ist das größte steirische Einkaufszentrum
Land deklarierte Verbindungsbauten als "Wege" - doch das ist verfassungswidrig. Konsequenzen hat das aber keine.

Seit 2016 wurde es erwartet - und nun kam tatsächlich das Erkenntnis des Höchstgerichts: Der Verfassungsgerichtshof hob jenen Beschluss des Landtags Steiermark auf, der als illegal eingestufte Verbindungsbauten der Shoppingcity Seiersberg retten sollte - sie wurden vom Land zu "Interessentenwegen"  gemacht.

Doch das ist verfassungswidrig, wie das Höchstgericht am Freitag bekannt gab: Diese Bestimmung widerspreche dem "Sachlichkeitsgebot" und wurde deshalb aufgehoben.

Gezerre um Standort

Damit gaben die Höchstrichter den Kritikern wie auch der Volksanwaltschaft Recht, die die Gesetzesnovelle überhaupt erst vor den Verfassungsgerichtshof gebracht hatte. Das Höchstgericht entschied nicht zum ersten Mal in der Causa Seiersberg: Schon Mitte 2016 hob es die Bewilligung der Verbindungsbauten für die fünf Einzelkomplexe auf. Darauf folgte ein wirtschaftliches wie politisches Gezerre, da die Shoppingcity das größte Einkaufszentrum der Steiermark ist und rund 2.000 Arbeitsplätze bietet.

Das Land kittete dann eben mit der Deklarierung der Bauten als "Wege" - so kam man um den möglichen Abriss der Gebäudeteile herum.

Doch die Lösung war eine wacklige, das war allen Beteiligten bewusst. Aus dem Grund wurde im Frühjahr endgültig eine "Käseglocke" über den Komplex gestülpt: Die ÖVP-SPÖ-Landesregierung beschloss die sogenannte Einzelstandorteverordung, die den Bau nachträglich legalisierte.

Keine Konsequenzen

Dadurch hat auch das jüngste Erkenntnis des Höchstgerichtes keinerlei Konsequenzen mehr.

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