Shoppingcity Seiersberg: Umstrittener Rettungsanker kommt
Nach rund 20 Gutachten und vier Jahren Diskussion hat sich die steirische Landesregierung nun eine Entscheidung abgerungen: Sie bereitet die Einzelstandortverordnung für die Soppingcity Seiersberg vor.
Der Entwurf wird den Raumordnungsbeirat vorgelegt, der eine Empfehlung dazu abgibt. Er liegt dem KURIER vor. Demnach soll die Verkaufsfläche mit 74.000 Quadratmetern festgelegt werden - das ist exakt die Größe, auf die das Einkaufszentrum über die Jahre gewachsen ist.
Konserviert
Die Stellflächen für Pkw wird im Entwurf mit 3.296 beziffert, Outlet-Center dürfen im Gelände aber nicht errichtet werrden. Die maximal zulässige Geschoßanzahl beträgt demnach drei insgesamt - beziehungsweise wird sie mit zwei oberirdischen und einem unterirdischen Geschoß (Parkdeck) angegeben. Auch das steht bereits in der Form - somit wird die Situation vor Ort einfach konserviert.
Aufregung programmiert
Dies wird für Aufregung sorgen, denn der Rettungsanker für das Einkaufszentrum in Seiersberg-Pirka ist rechtlich umstritten und politisch umkämpft. Zum ersten Mal setzt die Politik nämlich dieses Mittel ein, um einen Bau nachträglich juristisch abzusichern: Teile des drittgrößten Einkaufszentrums in Österreich sind nämlich seit einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs als illegal einzustufen - das Höchstgericht hob bereits 2016 die Bewilligungen für die Verbindungsbauten zwischen den einzelnen fünf Komplexen auf.
Seither knabbert die Landespolitik an der Frage: Was tun? Und wie reparieren? Folgte man nämlich den Höchstrichtern, müssten die Verbindungsbauten abgetragen werden. Unmöglich, wehrten die Eigentümer ab und mahnten, da bliebe wohl nur eine Schließung.
Originelle Lösung
Angesichts von 2.000 Arbeitsplätzen in der Shoppingcity und enormer Kaufkraft in der Region dann doch zu riskant für die Politik. Die rang sich zwar 2016 noch nicht zur Einzelstandortverordnung durch, fand aber eine Überbrückung: Die Bauten wurden kurzerhand zu Landesstraßen deklariert und somit vor der Illegalität bewahrt.
Bevor die Landesregierung ihren Beschluss fasst, muss sich noch der Raumordnungsbeirat mit der Verordnung beschäftigen. Heute, Donnerstag, wird die Einladung an die 14 Mitglieder ausgeschickt, die Sitzung findet in exakt zwei Wochen, am 16. April, statt. Wenn bis dahin möglich, unter normalen Bedingungen, also mit einem persönlichen Treffen. Andernfalls per Videokonferenz, das ist seit der eben erst adaptierten Geschäftsordnung des Beirates erlaubt.
Somit könnte die Einzelstandortverordnung noch im April beschlossen werden und einige Wochen danach in Kraft treten. Das wäre dann rechtzeitig vor jener Session des Verfassungsgerichtshofes, in der - wie von Experten vermutet - die Novelle des Landestraßengesetzes aufgehoben wird.
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