Schweizer Zoll spionierte im Ländle Hanfkäufern nach

Schweizer Zoll spionierte im Ländle Hanfkäufern nach
Die Rechtmäßigkeit dieser Einsätze der Schweizer Zollbehörde ist unklar. Die Zollverwaltung stoppte das Projekt.

Bestimmte Hanfprodukte können in Vorarlberg ganz legal gekauft werden. Viele Schweizer nutzen diese Möglichkeit für einen Kurzbesuch in ihrem Nachbarland Österreich, decken sich in Vorarlberg mit Hanfprodukten ein, um sie dann wieder in die Schweiz mitzunehmen. Diese Einfuhr widerstößt gegen das Betäubungsmittelgesetz der Eidgenossen.

So werden im Schweizer Grenzraum diverse Patrouillen durchgeführt. Eine dieser Maßnahmen – die Aktion "Knobli" - musste jetzt ob unklarer Rechtssicherheit gestoppt werden. Mitarbeiter der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) haben, gekleidet in Zivil, in Vorarlberg Schweizer Käufer von Hanfprodukten beobachtet, um sie dann bei der Einfuhr in die Schweiz zu überführen. Die auf österreichischem Hoheitsgebiet gewonnenen Erkenntnisse hätten dazu beigetragen, dass die Zollkontrolle risikoorientiert habe durchgeführt werden können.

Diese vermutlich illegalen Einsätze wurden nun von der Zollverwaltung gestoppt. Die Landespolizeidirektion (LPD) Vorarlberg wird nach eigenen Angaben "den Fall untersuchen und notwendige Maßnahmen treffen".

Die EZV habe die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise im Rahmen der Fallnachbearbeitung infrage gestellt und die weitere Durchführung solcher Aktionen gestoppt. Die Behörde geht davon aus, dass der Einsatz nicht im Einklang mit den geltenden Vorschriften war. Die Formen der Zusammenarbeit werden im Polizeikooperationsvertrag mit Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein geregelt. Die vermutlich illegalen Einsätze erfolgten am 10. Februar und 14. April 2018 sowie am 9. und 22. März dieses Jahres.

Die Geschehnisse würden nun mit den verantwortlichen Personen intern aufgearbeitet. Für die EZV sei es wichtig, den Auftrag unter den geltenden Rechtsbestimmungen zu erfüllen, hieß es weiter. Geprüft wird die Einleitung eines Disziplinarverfahrens sowie eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung, wie die EZV weiter schreibt.

Ermitteln wird auch die Landespolizeidirektion Vorarlberg: Wie ein Sprecher auf APA-Anfrage bestätigte, habe die Aktion stattgefunden, ohne dass die LPD davon Kenntnis gehabt habe. Man sei erst vor wenigen Tagen durch das Innenministerium informiert worden. Die LPD werde den Fall untersuchen - wenn sich herausstelle, dass der Polizeikooperationsvertrag verletzt worden sei oder gar ein strafrechtliches Delikt wie Amtsmissbrauch vorliege, werde der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

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