Schutz von Risikopersonen: Mit Pillen ausgeforscht

Weltweit steigt der Verbrauch von Antibiotika massiv an.
Gefährdete erhalten Post von der Krankenkasse. Ärzte entscheiden über Freistellung anhand Leitfaden.

Knapp zwei Wochen ist es her, dass die Regierung beschlossen hat, besonders gefährdeten Menschen in der Corona-Krise Homeoffice oder eine Dienstfreistellung bis Ende April (längstens bis 31. Dezember) zu ermöglichen. Das Ansinnen wurde vielfach begrüßt, die Durchführung bisher ist jedoch chaotisch.

Denn bis dato ist nicht bekannt, wer überhaupt unter die sogenannte Risikogruppe fällt. Und wie diese Menschen ihr Recht nun geltend machen können. Dass diese Personen anhand von Medikamentenlisten der Krankenkassen bewertet werden, sorgte etwa für Kritik bei der Ärztekammer.

Die Sozialversicherungen würden nur über unzureichende Daten verfügen, hieß es. Medikamente – wie etwa eine Chemotherapie – die im Spital verordnet wurden, würden bei den Krankenkassen nicht aufscheinen.

Leitfaden für Ärzte in Arbeit

Nun zeichnet sich eine Lösung ab, wie der KURIER nach einer Videokonferenz der zuständigen Expertengruppe, in der Vertreter des Ministeriums, der Kassen und der Ärztekammer sitzen, erfuhr. Demnach soll auch den Hausärzten eine tragende Rolle bei der Beurteilung von Risikopatienten zukommen.

Bereits in Kürze soll ein Leitfaden herausgegeben werden, in welchem verschiedene Krankheitsbilder aufgelistet werden, und der dem Arzt eine Handlungsanleitung bietet. Diese Liste wurde von Fachleuten erstellt und soll dem Vernehmen nach sehr genau sein. Einfacher Bluthochdruck etwa reicht nicht aus, um in die Risikogruppe zu fallen. Der Kreis der Personen, der als besonders gefährdet gilt, wird in einem ersten Schritt durch die Krankenkassen definiert.

Auch ohne Brief Attest

Anhand der verordneten Medikamente sollen Betroffene ausfindig gemacht und angeschrieben werden. Sie sollen sich dann an ihren Hausarzt wenden, der das notwendige Attest für Homeoffice oder Dienstfreistellung ausstellt. Die Kosten für Letzteres soll der Bund übernehmen. Zuletzt war unklar, wer das Arzt-Gutachten zahlen muss.

Ein wesentlicher Unterschied zu dem ursprünglichen Plan ist folgender: Auch Menschen, die keinen Brief ihrer Krankenkasse erhalten, sollen sich an ihren Arzt wenden können. Damit soll sichergestellt werden, dass auch die eingangs zitierten Chemotherapiepatienten ein Anrecht auf das Attest haben, ist zu vernehmen. Um zu verhindern, dass es einen Ansturm auf Arztpraxen von Menschen gibt, die nicht in die Risikogruppe fallen, könnten Informationskampagnen folgen.

Sicherheit

Beim Gesundheitsministerium und der Österreichischen Gesundheitskasse will man Ergebnisse der Besprechung am Dienstag nicht kommentieren. Bei der Österreichischen Ärztekammer bestätigt man, dass ein Leitfaden für Hausärzte in Arbeit ist. „Die Ärzte brauchen Sicherheit“, betont Johannes Steinhart, Bundeskurien-Obmann der niedergelassenen Ärzte. Der Begriff „Risikopatient“ dürfe nicht zu eng gefasst werden, um gefährdete Patienten nicht auszuschließen, aber auch nicht zu locker definiert werden.

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