Schuldspruch für Oberstaatsanwalt Fuchs: 72.000 Euro Strafe

Schuldspruch für Oberstaatsanwalt Fuchs: 72.000 Euro Strafe
Christian Pilnacek verweigerte am Prozesstag die Aussage. Gegen 14.30 Uhr wurde das Urteil verkündet.

Um 14.30 Uhr verkündete Richterin Andrea Steffan im Landesgericht für Strafsachen in Innsbruck das Urteil: Johann Fuchs, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, wurde schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt.

Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, deshalb ist es noch nicht rechtskräftig. In weiterer Folge wird sich das Oberlandesgericht Innsbruch mit der Causa beschäftigen.

Fuchs war die Verletzung des Amtsgeheimnisses und falsche Beweisaussage vorgeworfen worden. "Nicht schuldig", erklärte der hohe Jurist bereits am ersten Prozesstag.

Hat Pilnacek Unterlagen weitergeleitet?

Thema war unter anderem, ob er dem damaligen Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek Unterlagen zu einem brisanten Ermittlungssverfahren weitergeleitet hat, oder nicht. Konkret ging es um ein eingeleitetes Verfahren gegen eine Presse-Journalistin durch die WKStA nach einem kritischen Artikel.

Schuldspruch für Oberstaatsanwalt Fuchs: 72.000 Euro Strafe

Ja, er habe sich mit Pilnacek telefonisch darüber ausgetauscht, gestand Fuchs zu. Ein derartiges Verfahren wäre ein Supergau gewesen, er habe die Pressefreiheit verteidigen wollen. Mehr jedoch nicht.

Licht ins Dunkel sollte Christian Pilnacek als Zeuge bringen. Doch die Hoffnung war vergebens. Pilnacek machte von seinem Aussage-Verweigerungsrecht Gebrauch.

"Frau Rat, gegen mich läuft ein Verfahren der Bundesdisziplinarbehörde in dieser Sache", versuchte er zu erklären. Zudem laufen weitere strafrechtliche Ermittlungen gegen Pilnacek.

760 Kontakte zwischen Fuchs und Pilnacek

Für den Staatsanwalt war aber auch so klar: Die Unterlagen, die auf Pilnaceks Handy gefunden wurden, können nur von Fuchs stammen.

Schuldspruch für Oberstaatsanwalt Fuchs: 72.000 Euro Strafe

"Unstrittig ist, dass wir hier einen ausgewiesenen Kenner des österreichischen Strafrechts haben. Er kennt die Abläufe wie kaum ein anderer. Und er ist bestens vernetzt." Eben auch mit Pilnacek. 760 Kontakte konnten zwischen Pilnacek und Fuchs nachgewiesen werden.

Was beide gemeinsam haben würden: "Sie haben eine kritische Haltung zur WKStA. Das schweißt zusammen." Der Staatsanwalt forderte eine unbedingte Strafe.

Dem widersprach Fuchs' Verteidiger. Es gebe keinen Nachweis, dass die gefundenen Unterlagen tatsächlich von seinem Mandanten stammen würden. Dass er sich mit Pilnacek ausgetauscht habe, stimmt. Aber: "Da geht es ja nicht um einen Hendldieb. Das war eine hochsensible Geschichte. Die Justiz hat versucht, einer Journalistin einen Maulkorb zu verpassen."

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