Schüler soll zwei Mädchen missbraucht haben: Prozess in Salzburg

Landesgericht Salzburg
Vorwürfe liegen bereits einige Jahre zurück. Strafmündigkeit zum Tatzeitpunkt zentrale Frage.

In Salzburg hat sich am Dienstag ein Lehrling wegen der Vorwürfe der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen vor Gericht verantworten müssen. Der 18-Jährige soll sich als Schüler im Rahmen von Familientreffen mehrfach an einer Cousine vergangen und - wie es auf Juristendeutsch heißt - dabei „dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen“ getätigt haben.

Sein Verteidiger räumte heute Berührungen ein, leugnete aber jede Form von Gewalt.

Zeitpunkt unklar

Eine zentrale Rolle spielte im Prozess auch die Frage, ob der bisher unbescholtene Jugendliche zur Tatzeit bereits strafmündig war oder nicht. „Das Opfer hat die Tathandlungen detailliert und lebensnah geschildert - nur wusste sie nicht mehr genau, wann sie passiert sind“, sagte der Staatsanwalt.

Er ging aufgrund der Angaben des im Herbst 2006 geborenen Mädchens heute davon aus, dass es zwischen Herbst 2017 und Sommer 2018 zu den Angriffen gekommen sein muss. „Und hier war der Angeklagte schon strafmündig.“

Dem ehemaligen Schüler wurde heute auch ein Übergriff auf ein zweites Mädchen im Juli 2019 angelastet. Damals blieb es laut Anklage bei einer einmaligen Tat. Diese hatte beim 2008 geborenen Opfer - offenbar ebenfalls eine entfernte Verwandte - jedoch eine komplexe posttraumatische Belastungsstörung zur Folge, wie aus einem Gerichtsgutachten hervorgeht.

"Schwierige Kindheit"

„Die Anklage fußt auf den Aussagen der beiden Opfer und Erzählungen, die beide ihren Stiefvätern und zum Teil auch ihren Lehrern gegenüber getätigt haben“, betonte der Staatsanwalt. „Es gibt keinen Grund, warum sich zwei Opfer so jungen Alters gegen den Angeklagten verschwören sollten.“ Zwar habe es Streitigkeiten in der erweiterten Familie gegeben. „So schwere Anschuldigungen sind aber nicht möglich, ohne dass tatsächlich etwas vorgefallen ist.“

Der Verteidiger des 18-Jährigen verwies im Prozess auf die schwierige Kindheit seines Mandanten. Er sagte, selbst nur sehr langsam Zugang zum Angeklagten bekommen zu haben. Dieser werde im Verfahren jedoch einräumen, dass „etwas vorgefallen ist“ und er dies zutiefst bereue. „Es hat Berührungen gegeben, er wird dafür auch die Verantwortung übernehmen. Aber es hat keinesfalls Gewalt gegeben, in welcher Form auch immer“. Und: „Er war jugendlich, neugierig und ist sexuell gerade aktiv geworden - das gehört berücksichtigt.“

Ob sein Mandant damals 13, 14 oder 15 Jahre alt war, wisse man nicht. „Wir müssen uns hier aber sicher sein.“ Die Cousine habe in ihren ersten drei Befragungen aber nicht sagen können, wann es zu den Vorfällen gekommen ist. Und das zweite Mädchen habe schon vor dem Vorfall eine Persönlichkeitsstörung als Folge von Mobbing und Ausgrenzung gezeigt. „Die Frage ist auch, hat es Gespräche zwischen den beiden Mädchen gegeben? Und ob sie irgendwas projiziert hat?“ sagte der Verteidiger. Ein Urteil wird erwartet.

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