„Die Klimaziele können wir nur erreichen, wenn die Wirtschaft die dafür nötige Infrastruktur wie Windparks, Wasserkraftwerke oder Biomasseanlagen schneller realisieren kann. Die großzügigsten Förderungen helfen nichts, wenn die UVP-Verfahren zehn Jahre dauern. Es bleiben nun noch neun Jahre Zeit, um die Klimaziele bis 2030 auf den Boden zu bringen, daher müssen die Verfahren jetzt deutlich schneller werden. Ziel ist, es muss eine maximale Verfahrenslänge von zwei Jahren sein“, erklären die beiden Landesräte in einer gemeinsamen Aussendung. Derzeit kann es bei der Genehmigung von Windparks dazu kommen, dass das Verfahren so lange dauert, dass die eingereichte Technologie bereits veraltet ist.
Damit die Verfahren schneller werden können, sollten folgende Schritte umgesetzt werden: Eine Prozessförderungspflicht, die vorschreibt, dass alle Argumente bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgebracht werden müssen. Dazu noch ein Einfrieren des Standes der Technik für ein beantragtes Verfahren. Weiters wären ein weiterer Ausbau der digitalen Verfahrensführung, die Zuschaltung von Sachverständigen per Videokonferenz und eine zeitgemäße Anpassung der Kundmachungsvorschriften unter Nutzung der digitalen Medien Schritte, um die Verfahren deutlich zu beschleunigen. Eine maximale Verfahrenslänge von zwei Jahren hatte auch Staatssekretär Brunner verlangt.
Entscheidungen der UVP-Behörde
In Niederösterreich gab es im Vorjahr nur vier Entscheidungen der UVP-Behörde. In Oberösterreich und in Tirol waren es jeweils zwei, in der Steiermark gar nur eine. Auf der anderen Seite sind in Niederösterreich derzeit 17 Genehmigungsverfahren offen.
Als Wirtschaftsvertreter bringen Danninger und Achleitner natürlich auch die Standortqualität ins Spiel, die durch zu lange Verfahren gemindert werde. „Ein effizientes Verfahrensrecht ist der Knackpunkt für schnellere Verfahren. Hier muss uns eine deutliche Effizienzsteigerung gelingen. Denn kürzere UVP-Verfahren sind ein zentraler Faktor für den Wirtschaftsstandort auch im internationalen Vergleich. Investoren schauen sich ganz genau an, wie lange Verfahren in einem Land dauern. Wir können es uns keinesfalls leisten, dass Investitionen durch ausufernde bürokratische Verfahren ausgebremst werden“, so die beiden in dem Papier, das nach dem Arbeitstreffen verfasst worden ist.
Die beschleunigenden Maßnahmen sollten mit der anstehenden Novelle des UVP-Gesetzes umgesetzt werden.
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