Salzburgerin sitzt mit Kindern in IS-Lager fest: Gericht ordnet Rückholung an
Maria G. war zwei Mal verheiratet. Sie hat zwei Buben im Alter von 6 und 8 Jahren, die nichts anderes als das Lager kennen, in dem sie seit fünf Jahren festsitzen. Die Eltern durften sie ein einziges Mal besuchen. Sie kämpften lange darum, dass Maria und ihre Kinder zurückkehren dürfen. Bisher vergebens. Die Behörden stellten zwar die Rückholung der Kinder in Aussicht, doch nicht die von Maria.
Die Sache landete schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Wien, das eine wesentliche Frage klären musste: Muss Österreich Menschen wie Maria, die einst freiwillig ausgereist waren, nach Hause holen?
Mit dem IS will sie nichts mehr zu tun haben. Sie meide auch den Kontakt zu anderen Frauen in dem Camp, weil sie sich mit der Ideologie nicht identifizieren könne.
Maria G. beschrieb aber auch die Zustände in dem Lager. Die Versorgung ist schlecht. Die Kinder sind teils unterernährt. Strom gibt es nicht. Und auch keine Schulbildung für ihre Söhne.
Eltern sprachlos
Doris Hawelka, die Anwältin der Familie, jubelt über diese Entscheidung. "Es hat sich ausgezahlt, so lange nicht locker zu lassen. Die Eltern waren sprachlos", erzählt sie. Maria selbst weiß von all dem noch nichts.
Bisher wurden nur Kinder aus den Camps zurückgeholt. Darunter die beiden Kinder von Sabina S.. Die junge Wienerin war ebenfalls 2014 nach Syrien gereist. Die junge Frau dürfte dort gestorben sein. Ihre Söhne befinden sich seit 2019 bei ihrer Großmutter in Wien.
In Stein gemeißelt ist die Entscheidung des Gerichts aber nicht. Theoretisch steht der Finanzprokuratur, die den Staat vertritt, der Weg zum Verwaltungsgerichtshof offen.
Kommentare