Salzburg: Land wird Betteln mit Tieren verbieten
Im Bundesland Salzburg soll das Betteln mit Tieren verboten werden. Die Parteien reagieren damit auf die Tatsache, dass seit dem vergangenen Sommer insbesondere in der Stadt Salzburg Bettler verstärkt Hunde - auffallend oft sind es Huskies - bei sich haben. Laut Politik werden die Tiere dazu missbraucht, Sympathien und Mitgefühl bei den Passanten zu erregen, um damit die Bettlererträge zu „maximieren“. Die Bedürfnisse der Tiere kämen dabei zu kurz.
Bereits im Oktober 2022 hat sich der zuständige Ausschuss des Landtags mit drei Anträgen von ÖVP, SPÖ und FPÖ und der von 3.850 Menschen unterzeichneten Online-Petition „Gegen das Betteln mit Tieren“ befasst. Nach nun erfolgter juristischer Prüfung wird die Volkspartei am morgigen Mittwoch einen Initiativantrag auf Gesetzesänderung im Landtag einbringen. Alle fünf Fraktionen haben ihre Zustimmung angekündigt, die Novelle des Landessicherheitsgesetzes dürfte zeitnah beschlossen werden.
Tierfreunde haben immer wieder bemängelt, dass die Hunde oft hohen Temperaturen, Witterungseinflüssen und Bewegungseinschränkung ausgesetzt seien. „Erschwerend kommt hinzu, dass die Bettler in Schichten arbeiten, sich somit abwechseln, jedoch der Husky an Ort und Stelle verweilen muss“, betonten die Initiatoren der Petition. Die Tiere seien permanenter Überforderung und Reizüberflutung ausgesetzt und hätten keine Rückzugsmöglichkeit. Im Antrag der ÖVP ist auch davon die Rede, dass die Hunde häufig nicht entsprechend gehalten, gepflegt und vorsorgt werden und oft Krankheiten haben. Zudem würden sich Berichte häufen, wonach Tierfreunde Bettlern aus Mitleid die Hunde abkaufen. Damit würde sich für organisierte Bettler eine lukrative neue Einnahmequelle ergeben.
„Wir führen gemeinsam mit dem Amt für Öffentliche Ordnung regelmäßig Kontrollen der Tiere durch“, sagte dazu Constanze Antosch, die Leiterin des Markt- und Veterinäramts der Stadt Salzburg, zur APA. Dabei würden die Hunde von Tierärzten auf Allgemeinverhalten, Beschwerden oder Symptome angeschaut. Zudem werde überprüft, ob die Tiere geimpft und gechipt seien und die Bettler die entsprechenden Dokumente vorweisen können. „Das ist zum großen Teil erfüllt.“ Bei den Hunden würden jedoch immer wieder Haarverfilzungen, Ohrenentzündung oder Probleme mit den Zähnen festgestellt: „Aber nicht in einem Ausmaß, dass ein Grund für eine Abnahme vorliegen würde“, betonte Antosch. Dennoch habe es in der Vergangenheit in schwerwiegenden Fällen bereits Abnahmen gegeben.
Neuer Tatbestand
Paragraf 29 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes verbietet bereits jetzt aufdringliches und aggressives Betteln, Betteln mit Kindern und organisiertes Betteln. Mit der nun angestrebten Novelle soll neu der Tatbestand „Mitnahme eines Tieres“ hinzukommen. Die Juristen des Landes sehen aufgrund der bisherigen Judikatur darin keinen unerlaubten Eingriff in Grundrechte. Das stille Betteln und damit der „Appell an die Solidarität und finanzielle Hilfsbereitschaft anderer“ werde weiterhin ermöglicht.
Im Falle von Verstößen droht eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro oder bis zu einer Woche Ersatzfreiheitsstrafe. Das Betteln mit Tieren entspricht damit auch den Sanktionen, die für das Betteln mit Hilfe von unmündigen Minderjährigen gelten. Oder wie es im Antrag heißt: Beides könne im Unrechtsgehalt als vergleichbar angesehen werden.
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