Salzburg: Bezirkshauptmannschaft bewilligt den Abschuss eines Wolfes

Iberian wolves live in semi-captivity at conservation center in northern Spanish Asturias region
Der Bescheid ist noch nicht rechtswirksam. Tierschützer üben Kritik.

Die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau hat nun erstmals den Abschuss eines Wolfes genehmigt. Dem Bescheid ist ein umfangreiches Ermittlungsverfahren vorangegangen, mit der Bewilligung betritt die Behörde rechtliches Neuland in der EU, informierte das Land Salzburg am Mittwoch. Noch ist die Entscheidung nicht rechtswirksam, weil dagegen das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig ist.

Den Antrag zum Töten eines Wolfs hat die Agrargemeinschaft Tofernalm in Großarl vor rund einem Jahr gestellt. Damals waren innerhalb weniger Wochen - von 24. Juni bis 15. Juli - insgesamt 24 Schafe gerissen worden, vier weitere wurden verletzt und elf vermisst.

"Keine zumutbare andere Lösung"

Die zentralen Fragen im Verfahren waren, ob sich die Wolfspopulationen in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet befinden, ob es andere Möglichkeiten als den Abschuss gibt und ob dadurch der im EU-Recht geforderte "günstige Erhaltungszustand" verhindert oder weiter verschlechtert wird. Die BH kam zum Schluss, dass der Erhaltungszustand des Wolfes in der betroffenen Region durch einen Abschuss "nicht weiter verschlechtert wird".

Eine zumutbare andere Lösung - etwa Maßnahmen zum Herdenschutz - habe es nicht gegeben oder würde nur mit "intensivem" Personaleinsatz vielleicht eine Wirkung zeigen. Sollte gegen den Bescheid Beschwerde erhoben werden, geht die Sache an das Landesverwaltungsgericht als nächste Instanz. Die Einspruchsfrist beträgt ab Zustellung des Bescheides vier Wochen.

Kritik von Naturschützern

„Die Entscheidung der Behörde widerspricht in mehreren Punkten dem strengen europaweiten Schutz der Wölfe. Daher werden wir den Abschussbescheid beim Landesverwaltungsgericht beeinspruchen. Diese Wildwest-Politik darf in Österreich keine Zukunft haben“, kritisierte Christian Pichler, Wolfsexperte des World Wide Fund For Nature (WWF).

Aufgrund der fast ein Jahr zurückliegenden Anlassfälle sei es wahrscheinlich, dass hier ein durchstreifender Wolf zur Tötung freigegeben werde, der mit hoher Wahrscheinlichkeit längst weitergezogen sei.

Der Salzburger Landwirtschaftskammerpräsident Rupert Quehenberger hat „diese Entscheidung so erwartet“. „Aus unserer Sicht ist dieser Bescheid sachlich richtig und fachlich gerechtfertigt.“ Allerdings zeige die Verfahrensdauer von knapp einem Jahr sehr deutlich, dass dieses Verfahren denkbar ungeeignet sei, um den Weidehaltern und Almbauern auch nur annähernd eine Hilfe zu sein.

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