Denn die vorsitzende Richterin bestand darauf, dass der Ermittler des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) seinen vollständigen Namen nannte. Das Publikum im Gerichtssaal schloss sie dafür nicht von der Verhandlung aus.
Und so wurden die rund 20 Personen im Verhandlungssal Zeugen folgender Szenen.
Richterin: Name. Polizist nennt seinen Code. Richterin: Nein, ihr richtiger Name. Polizist: Aber meine Chefin hat gesagt, ich darf das nicht sagen. Richtern sinngemäß: Jetzt hören Sie aber auf, wir sind hier ja nicht bei einem argen Terrorprozess. Der Beamte nannte schließlich mit sichtlichem Unbehagen seinen Vor- und Nachnamen.
In Strafprozessordnung geregelt
Laut Strafprozessordnung, ist jeder vor Gericht verpflichtet, seinen Namen zu nennen. Zwischen Justiz und Polizei gibt es normalerweise Absprachen im Vorfeld. Eben zum Schutz der Beamten. Warum dieser Schutz dieses Mal für vernachlässigbar eingestuft wurde?
Aus dem Landesgericht Klagenfurt heißt es: "Die Identifikation war erforderlich, da der Zeuge spontan stellig gemacht wurde. Er wurde zuvor nicht vonseiten des Gerichts geladen", betont Christian Lieberhauser-Karl, Sprecher und Richter des Landesgerichts.
Darüber hinaus sei nicht ersichtlich gewesen, dass eine konkrete Gefahr vorliegen könnte. Zudem habe es sich bei dem Polizisten um keinen Verdeckten Ermittler gehandelt. Und: "Normalerweise muss ein Führungsoffizier anwesend sein, um die Identität gegenüber Gericht zu bestätigen. Das war nicht der Fall."
Unübliche Vorgehensweise
Bei der Landespolizeidirektion Kärnten zeigt man sich über den Vorfall nicht erfreut. Auf KURIER-Anfrage heißt es: "Die konkrete Vorgehensweise ist aus Sicht der Polizei als äußert unüblich zu bezeichnen."
Denn durch die Nennung des Namen und seiner Kennzahl ist der Beamte, der in allen Akten nur unter seinem Identifikations-Code aufscheint, nun eindeutig identifizierbar und somit für Rechtsextreme, gegen die er ermittelt hat, bekannt. Ob der Beamte weiter in dem Rechtsextremismusbereich eingesetzt wird, dürfte wohl geprüft werden.
Feindeslisten im Internet
Denn die rechte Szene in Österreich stellt nach wie vor ein konstant hohes Risiko dar. Dies belegt auch der aktuelle Verfassungsschutzbericht, der am Freitag in Wien präsentiert wurde. Demnach gab es 2022 insgesamt 660 Anzeigen gegen Personen aus dem rechtsextremen Bereich, 37 Festnahmen und mehr als 100 Hausdurchsuchungen. "Der Rechtsextremismus war im Jahr 2022 eine besondere Herausforderung", wie auch Direktor Omar Haijawi-Pirchner von der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) bei einer Presskonferenz am Freitag betonte.
Auffallend: Nicht in der Szene verwurzelte Aktivisten würden immer öfter das Internet für die Verbreitung von Nazi-Gedankengut nutzen. Und eben im Internet, oder im Darknet, einem verborgenen Teil des Internets, führen Rechtsradikale regelrechte Feindeslisten. Wie der Fall eines Burgenländers belegt.
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Sprengstoffanschlag auf Wiener Fest geplant
Dieser wollte laut DSN einen Anschlag auf ein Volksfest in Wien verüben. Im Verfassungsschutzbericht heißt es dazu: "Bei der Sichtung eines sichergestellten USB-Sticks konnte ein Ordner mit der Bezeichnung „Nationale Wehrkraft“ vorgefunden werden. Der Ordner beinhaltete detaillierte Anleitungen zum Bomben- und Waffenbau sowie eine Datei mit dem Namen „Freundes- und Feindesliste“. Ebenso wurden Listen mit mehreren politisch links gerichteten Organisationen vorgefunden, die als Feinde beziehungsweise potenzielle Ziele geführt wurden."
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Kein Name im internen Mail-System
Wie viele Polizisten in Österreich in hochsensiblen Bereichen tätig sind, kann aus oben genannten Gründen an dieser Stelle nicht genannt werden. Die Betroffenen scheinen aber selbst im internen Polizei-Mailsystem nicht mit Namen, sondern nur mit Geheim-Kennzahl auf.
Kooperation mit der Justiz
Apropos Zahl. Auf Seite 90 des Verfassungsschutzberichtes findet sich ein eigenes Kapitel über die Verstärkung der Zusammenarbeit mit dem Justizministerium. Ein formuliertes Ziel dabei: "die Schaffung eines gegenseitigen Verständnisses".
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