Registrierkassen-Trick: Falsche Beamte auf Inkasso-Tour

Echte Beamte der Finanzpolizei sind an ihren Uniformen leicht zu erkennen.
Finanz bestätigt mehr als ein Dutzend Betrugsfälle allein in den vergangenen Tagen.

Neue Gesetze bringen leider auch neue Optionen für Betrüger, wie die Registrierkassen-Pflicht aktuell eindrucksvoll verdeutlicht. Seit die Österreicher dazu verpflichtet sind, jede Quittung aus jedem Geschäft mitzunehmen, tauchen plötzlich vor vielen Geschäften vermeintliche Finanzbeamte auf, die kontrollieren wollen, ob das "Zetterl" das Geschäftslokal auch wirklich verlassen hat.

Allein in den vergangenen zehn Tagen gingen mehr als ein Dutzend Beschwerden beim Finanzamt ein. Die Masche ist immer gleich: Studentin Kerstin A. aus Wieselburg (NÖ) erlebte vergangenen Freitag eine derartige Situation. "Ein Mann hat außerhalb eines Supermarkts einen Ausweis vorgezeigt und wollte meinen Beleg sehen. Als ich sagte, dass ich ihn aus dem Papierkorb im Geschäft holen würde, hat er mich über die Pflicht, den Kassenbon vorzuweisen, aufgeklärt." Geld wollte der vermeintliche Beamte keines kassieren.

Dass es lediglich bei einer Ermahnung durch die falschen Finanzbeamten blieb, können leider nicht alle betrogenen Konsumenten erzählen. Die Finanzpolizei weiß von einem Fall, bei dem 250 Euro Strafe in bar kassiert wurden. Einigen anderen Kunden wurden an die 100 Euro abgeknöpft.

Da die Registrierkassen-Pflicht in ganz Österreich gilt, haben sich die Betrüger das ganze Land als Tatort zu Eigen gemacht: "Die uns gemeldeten Vorfälle gab es in ähnlicher Form in allen Bundesländern", erklärt Johannes Pasquali, Sprecher des Finanzministeriums. Der Polizei wurden die Betrügereien bisher aber nur in Einzelfällen gemeldet.

Keine Kontrollen

Die Frage, wann der Kunde den Beleg vorzeigen muss, stellt sich für die Konsumenten gar nicht: Weder jetzt noch in Zukunft wird das Finanzamt die Mitnahme der Kassabons kontrollieren, geschweige denn deswegen Geldbußen verhängen. "Finanzbeamte kassieren Strafen außerdem prinzipiell nicht in bar", sagt Pasquali. Wer einen vermeintlichen Kontrolleur beobachtet, sollte sich an die Polizei wenden und Anzeige wegen Amtsanmaßung erstatten.

Die Fallzahlen dieses Straftatbestands stiegen in den vergangenen Jahren leicht an: Die Kriminalstatistik 2014 wies 1261 Fälle auf, das bedeutete eine Steigerung um 4,6 Prozent im Vergleich zum Jahr davor.

Seit Mitte Jänner kursieren im Internet auch Meldungen, dass sich Betrüger angeblich fälschlicherweise als Feuerwehrmänner ausgeben, um sich unter dem Vorwand, die Rauchmelder zu überprüfen, Zutritt in Wohnungen verschaffen zu können. Dabei soll es sich um Trickbetrüger handeln. Anders als in Deutschland, liegen der Exekutive hierzulande bisher jedoch noch keine konkreten Anzeigen vor.

"Wir rufen zwar bundesweit dazu auf, derartige Vorfälle zu melden, kennen aber noch keinen Fall", sagt Andreas Rieger vom Bundesfeuerwehrverband. Er stellt klar, dass Haushalts-Rauchmelder nicht von der Feuerwehr kontrolliert werden.

Um als Amtsanmaßung zu gelten reicht es schon, wenn man sich als Polizist oder andere Amtsperson ausgibt – selbst wenn kein gefälschter Ausweis vorgezeigt wird.

„Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft werden“, erklärt Anwalt Michael Dohr. Heben solche falschen Polizisten auch Geldstrafen ein, dann machen sie sich des schweren Betrugs strafbar. Dann drohen bis zu zehn Jahre Haft.

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