Rechnungshof: Enorme Unterschiede bei Verkehrsstrafen in Österreich

Lasermessung am Rohrer Berg
Kritik auch an fehlendem zentralen Register. Schwierig ist die Verfolgung ausländischer Raser.

Heftige Kritik an Österreichs Verkehrsstrafen übt der Rechnungshof in einem druckfrischen Bericht: Die Strafen sind in den neun Bundesländern viel zu unterschiedlich. Außerdem fehlt ein zentrales System, weshalb Wiederholungstäter nicht entdeckt werden.

Rechnungshof kritisiert Österreichs Verkehrsstrafen

Insgesamt nahmen Bund und ASFINAG sowie die Länder Niederösterreich und Oberösterreich im Jahr 2017 rund 310 Millionen Euro aus Verkehrsstrafen ein – ein Plus von rund 18 Prozent gegenüber 2013 (rund 263 Millionen Euro). Die Höhe der Strafen ist dabei Ländersache, auch wenn es eine Empfehlung des Innenministeriums gibt. An einer Vereinheitlichung versuchten sich in den vergangenen Jahrzehnten mehrere Verkehrsminister, scheiterten aber am Widerstand der neun Bundesländer. Diese fürchteten um ihre föderalistischen Kompetenzen.

70 bis 365 Euro Strafe

Im Bundes-Tatbestandskatalog sind etwa bei „unterlassener Hilfeleistung" 365 Euro vorgesehen, in Niederösterreich zahlt man mit 70 Euro weniger als ein Fünftel. Eine Organstrafe wegen „vorschriftswidrigem Vorbeifahren an einem Kindertransport" kostet in Niederösterreich 50 Euro, in Oberösterreich mit 20 Euro weniger als die Hälfte. Ähnliche Unterschiede gab es auch bei der Übertretung von Geschwindigkeitsbegrenzungen. Den Toleranzbereich können die Behörden selbst festlegen. In Oberösterreich kamen erlassmäßig festgelegte Straftoleranzen zur Anwendung, Niederösterreich gab diese nicht bekannt.

Rechnungshof: Enorme Unterschiede bei Verkehrsstrafen in Österreich

Unterschiedliche Strafhöhe in Österreichs Bundesländern

Der Rechnungshof empfiehlt daher, bundesweit einheitliche Strafgeldhöhen und Strafrahmen bei abgekürzten Verfahren festzulegen. Ebenso wären bundesweit einheitliche Regelungen zu treffen, welche Delikte anonymverfügungsfähig sind. Auch da gibt es enorme Unterschiede.

Ausländer schwierig zu strafen

Eine speziell schwierige Herausforderung für die Behörden stellte die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsstrafen dar. Die EU erließ dazu im Jahr 2015 eine Verkehrsdelikterichtlinie, die sich auf acht – die Verkehrssicherheit besonders gefährdende - Delikte konzentrierte.

Im Jahr 2017 betrafen rund 99 Prozent dieser Verkehrsdelikte in Österreich Geschwindigkeitsübertretungen. Von den rund 1,5 Millionen Delikten, die in Österreich unter die Anwendung der Richtlinie fielen, betrafen 523.010 (oder rund 35 Prozent) Fahrzeuge mit deutscher Zulassung. Hier gab es nach wie vor Probleme bei der Vollstreckung der Strafen, weil nach deutschem Recht die Lenkerauskunft nicht vorgesehen ist – vielmehr würden Frontbilder der lenkenden Person die Verfolgung der Verkehrsstrafen unterstützen. Diese gibt es aber nur vereinzelt, vor allem auf Autobahnen.

Frankreich, Lettland und Rumänien verweigerten jedes Rechtshilfeersuchen bei Verkehrsdelikten. Bei Fahrzeugen aus anderen Drittstaaten erschwerten fehlende oder unzureichende rechtliche Grundlagen eine wirksame Verfolgung von Verkehrsdelikten oder ließen diese nicht zu. Ausnahmen bildeten die Schweiz und Liechtenstein.

Organmandate: Veraltetes System

Der Rechnungshof wies außerdem kritisch auf die zahlreichen manuellen Prozessschritte und die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Verwaltungsprogramme bei den Organmandaten hin. Sie standen einer zeitgemäßen Aufgabenerledigung entgegen. Der Rechnungshof empfiehlt dem Innenministerium, die bereits ins Auge gefasste Arbeitsgruppe zu Organmandaten und Sicherheitsleistungen ehestmöglich zu etablieren und – nach dem Vorbild der bewährten Zusammenarbeit im Kooperationsprojekt zum Verwaltungsstrafverfahren – aufzuwerten.

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