Rauchverbot: Die Angst der Wirte vor den Anrainern

Rauchverbot: Die Angst der Wirte vor den Anrainern
Wenn es vor einem Lokal laut wird, muss nicht der Gast, sondern der Wirt mit einer Anzeige rechnen.

Die erste offizielle Beschwerde wegen Lärms flatterte einer Wirtin pünktlich mit Inkrafttreten des Rauchverbots ins Haus: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Rauchen auf den allgemeinen Flächen unmittelbar vor dem Lokal nicht erwünscht ist und von uns als Verwalter der Anlage untersagt wird.

Das Schreiben stammt von der „Brucker Wohnbau“, die das Haus in Bruck an der Mur verwaltet. Geschäftsführer Heinz Karelly bestätigt die Probleme: „Die Eigentümer beschweren sich, weil in der Nähe der Lüftungsabzüge geraucht wird und es deshalb in die Wohnungen zieht.“

Frühere Sperrstunden

Vor Briefen wie diesen fürchten sich im Moment viele Wirte in ganz Österreich. Erwin Scheiflinger, Vizechef der Gastronomen bei der Wirtschaftskammer Wien, sieht vor allem die Haftung der Wirte als großes Problem.

Wird es vor dem Lokal laut, werden nämlich die Wirte angezeigt und nicht die Gäste: „Ich kann doch als Gastronom nichts dagegen tun, wenn sich Menschen vor dem Lokal laut verhalten. Wie soll man denn kontrollieren, ob das einfach Passanten sind, die vorbeigehen oder wirklich Gäste des Lokals?“, fragt Scheiflinger.

Die Folge solcher Ruhestörungen könne über kurz oder lang die Vorverlegung der Sperrstunden sein.

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