FPÖ-Rattengedicht: Für Staatsanwalt keine "Verhetzung"

FPÖ-Rattengedicht: Für Staatsanwalt keine "Verhetzung"
Das Gedicht des (ehemaligen) Braunauer Vizebürgermeisters war keine Verhetzung, urteilt die Justiz.

Wegen des so genannten "Rattengedichts" des Vizebürgermeisters von Braunau am Inn wird nicht mehr wegen Verhetzung (§ 283 StGB) und Herabwürdigung religiöser Lehren (§ 188 StGB) wurde ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis stellte die Ermittlungen am Dienstag wegen "tatsächlichen und rechtlichen Gründen" ein.

Das im April erschienene Gedicht des FPÖ-Funktionärs Christian Schilcher aus Braunau (OÖ) wurde in der lokalen Partei-Zeitung veröffentlicht - neben der Opposition verurteilte damals auch die ÖVP das Gedicht massiv. Unter dem Titel "Die Stadtratte (Nagetier mit Kanalisationshintergrund)" wurden in dem Text Vergleiche zwischen Menschen und Ratten gezogen.

FPÖ-Rattengedicht: Für Staatsanwalt keine "Verhetzung"

"Dieses 'Gedicht' ist widerlich", hatte Stelzer, der mit der FPÖ auf Landesebene in einer Koalition ist, damals gesagt. "In einem weltoffenen Land wie Oberösterreich haben solche Vergleiche keinen Platz und werden auch nicht toleriert. SPÖ-Bundesparteiobfrau Pamela Rendi-Wagner erinnerte das Gedicht "fatal an einen sprachlichen Umgang mit Menschengruppen, wie er in der NS-Propaganda üblich war".

Vizekanzler Heinz-Christian Strache hielt in einem Facebook-Post hingegen zu dem Gedich fest, dass "die aktuelle Hetze und Kampagne gegen die FPÖ zeigt, dass unsere politischen Mitbewerber gerade vor der EU-Wahl besonders nervös sind".

BBC: "Zutiefst rassistisch"

Das Gedicht sorgte auch für internationale Schlagzeilen. Die britische BBC etwa titelte: "Aufschrei wegen 'zutiefst rassistischem' Ratten-Gedicht in Österreich". Schilcher trat in der Folge von seinem Amt zurück.

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