Rat der Slowenen will Verankerung der Sprache in der Verfassung

Rat der Slowenen will Verankerung der Sprache in der Verfassung
Der Kärntner Landtag soll Slowenisch im Oktober verankern. Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) lässt das rechtlich prüfen.

Gestern vor 100-Jahren, kurz vor der Kärntner Volksabstimmung am 10. Oktober 1920, fiel in der Sitzung des Kärntner Landtages folgender Satz: „Die Kärntner Landesversammlung erklärt, dass sie den slowenischen Landsleuten ihre sprachliche und nationale Eigenart jetzt und allezeit wahren will.“

Eine „unverjährbare, politische Verpflichtung“ sieht der Obmann des Rates der Slowenen, Valentin Inzko, hinter diesen Zeilen. Er fordert in einer Aussendung, Slowenisch in der Landesverfassung als zweite Landessprache zu verankern. Und das soll nach Inzko „im Jubiläumsmonat Oktober, 100 Jahre nach dem Versprechen erfolgen.“ Inzko fordert das dort, wo es bereits bestehende „sinngemäße Regelungen gibt“ – also im Minderheitenschulbereich, im Bereich der Gerichtsbezirke, Amtssprachen und Ortstafel-Regelung. Der Obmann spricht davon, dass diese Änderung einen hohen symbolischen Wert hätte und das die Änderung mit keinerlei Kosten verbunden wäre.

Nicht mehr als Symbol

Deutsch ist in der Bundesverfassung als Landessprache verankert. Kärnten müsste den Bund hinsichtlich der Änderung um rechtlichen Spielraum ersuchen, den dieser wohl nicht gewähren wird, da es einen Präzedenzfall für alle Volksgruppen geben würde. Außerdem ist Slowenisch bereits verfassungsrechtlich verankert. Und zwar im Staatsvertrag, der Verfassungsrang hat.

In einer Aussendung verwies Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) darauf, dass die Verfassungsabteilung des Landes mit der rechtlichen Prüfung beauftragt ist, merkte aber an, dass man bereits 2017 den Begriff „autochthone Volksgruppe“ auf „slowenische Volksgruppe“ geändert habe. Scharfe Kritik an Inzkos Vorschlag gab es von der FPÖ Kärnten. Diese forderte: „Das Zündeln muss ein Ende haben.“

Kommentare