Kärnten fordert vom Bund gesetzliche Regeln gegen GTI-Auswüchse

Kärnten fordert vom Bund gesetzliche Regeln gegen GTI-Auswüchse
Kaiser: "Solche anarchischen Zustände noch nie erlebt" - Resolution an die Bundesregierung beschlossen. Experte sieht Verschärfungen kritisch.

Das Land Kärnten hat nach den Auswüchsen der vergangenen Tage nun offenbar endgültig genug von den GTI-Fans. Am Dienstag beschloss die Kärntner Landesregierung eine Resolution an die Bundesregierung, in der mehr rechtliche Möglichkeiten gefordert werden, um gegen Auswüchse wie "Gummi-Gummi" vorzugehen.

Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) erklärte bei einer Pressekonferenz nach der Regierungssitzung, er habe solche anarchischen Zustände noch nie erlebt, "die Gastfreundschaft Kärntens ist im wahrsten Sinn des Wortes mit Füßen getreten worden". Man habe daher eine Resolution beschlossen, die man schon vor zwei Jahren an den damaligen Verkehrsminister Hofer gerichtet habe. Diese sei damals wirkungslos geblieben, nun sehe man hingegen eine hohe Bereitschaft, Veränderungen einzuleiten.

Gummi-Gummi-Ballermann

Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) meinte, man werde sich gegen jene wehren, die das Land als Rennstrecke oder als "Gummi-Gummi-Ballermann" missbrauchen und die Bevölkerung gefährden würden. "Das hat nichts mehr mit Tourismus zu tun, und schon gar nicht mit dem Tourismus, den wir entwickeln wollen."

Schuschnig forderte höhere Strafen, aber auch die Möglichkeit, die Kennzeichen für mehrere Tage zu entziehen, auch Führerscheinabnahmen zu ermöglichen und im Extremfall auch die Beschlagnahme von Fahrzeugen. Er ortete einen Sinneswandel auch bei den Touristikern, jene, die davon besonders profitieren würden, seien immer mehr in der Unterzahl.

Beschlagnahmung „unverhältnismäßig“

ARBÖ-Chefjurist Martin Echsel kann diesen Verschärfungen wenig abgewinnen: „Meines Erachtens reichen die bestehenden Gesetze und Strafen aus, um den Exzessen eines GTI-Treffens Herr zu werden.“ Die Beschlagnahmung von Fahrzeugen erachtet der Jurist als  „unverhältnismäßig“, da das zum Beispiel laut Strafrecht nur geschehen könne, wenn ein Fahrzeug als Waffe benutzt wird.

„Die Lösung liegt in der effizienten Kontrolle und Bestrafung von festgestellten Übertretungen“, erläutert Echsel auf KURIER-Anfrage. „Die jeweiligen Landessicherheitsgesetze und Gemeindeverordnungen bieten ausreichend Handhabe, um die für ein GTI-Treffen typischen, negativen Begleiterscheinungen zu unterbinden. “

Ein näherer Blick auf die einschlägigen Gesetze mit Bezug zum Straßenverkehr zeigt, dass zumindest die Strafrahmen durchwegs als abschreckend bezeichnet werden können.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht Geldstrafen von bis zu € 5.900 und einen Führerscheinentzug vor.

Das Kraftfahrzeuggesetz (KFG) hat einen Strafrahmen von bis zu € 5.000. Strafbar sind unter anderem die Verursachung von ungebührlichem Lärm und  schädlichen Luftverunreinigungen .Die Behörde kann schon jetzt bei Verstößen gegen das KFG die Fortsetzung der Fahrt verhindern, wenn eine vorläufige Sicherheit von € 2.180 nicht erlegt werden kann oder das Fahrzeug offensichtlich nicht der gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Mit der 36. KFG Novelle wurde 2018 das Fahrzeug Tuning, welches das Emissionsverhalten ändert, verboten.

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