"Wenn der Eindruck herrscht, dass bei einem Kind Radikalisierungstendenzen besteht, soll es die Möglichkeit des Förderunterrichtes geben", beschreibt Amon.
Weg von Gewalt
Dieser wird dann als eine Art Nachhilfe in Demokratie oder respektvollem Umgang von Sozialarbeitern oder geschulten Polizeibeamten abgehalten, im Beisein der Klassenlehrer.
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Das Land greift bei der Auslegung des Förderunterrichtes auf die fächerübergreifende interkulturelle Bildung zurück, die in einem Erlass aus 2017 festgeschrieben ist. "Letztlich ist der einzige Weg, aus Irrglauben und Gewaltbereitschaft heraus zu kommen, Bildung“, betont Amon. "Und das machen wir an den Schulen."
Keine Zustimmung der Eltern nötig
Die Entscheidung, welche Schülerinnen und Schülerin diese spezielle Nachhilfe erhalten sollen, treffen die Schulstandorte bzw. die jeweiligen Lehrer selbst.
Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten müssen sie nicht einholen, im Pflichtschulbereich sei jeglicher angeordneter Förderunterricht verpflichtend, erinnert der Bildungslandesrat.
Wen die Maßnahme erreichen soll
Abgefangen sollen dabei jene Kinder und Jugendliche, die Anzeichen von "religiöser Radikalisierung, aber auch politischer Radikalisierung sowie Gewaltbereitschaft zeigen". Diese Pläne sind abgesprochen mit den Religionsgemeinschaften, Polizei, Verfassungsschutz und Bildungsdirektion.
Amon stellt auch weitere Schritte in Aussicht, etwa ein spezielles Kriseninterventionsteam, das bei Bedarf an die Schulen kommt.
Der Schulverweis bleibt
Als letztes Mittel bliebe wie bisher schon die Suspendierung, der Schulbesuch kann für maximal vier Wochen untersagt werden. Ein Instrument, das aber nicht unbedingt immer zielführend sei, da es bisher kein passendes Begleitprogramm für die Kinder und Jugendlichen geben, überlegt Amon.
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Das soll sich ebenfalls ändern. "Sonst passiert das Fernbleiben von der Schule ja nur von Amts wegen, was die Situation für die jungen Menschen noch verschärft."
Mehr Suspendierungen als üblich
Wie groß der Bedarf an dem erweiterten Förderunterricht sei, lasse sich derzeit noch nicht beziffern, hieß es am Mittwoch. Aber Bildungslandesrat Amon bietet eine Zahl zum Vergleich: Üblicherweise würden im Pflichtschulbereich zehn bis 20 Suspendierungen pro Schuljahr ausgesprochen – im vergangenen Schuljahr waren es 70, heuer sind es bereits 13. Betroffen sind meist Kinder der siebenten und achten Schulstufe.
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