Radfahrer: Mit Poolnudeln zu mehr Abstand

Radfahrer: Mit Poolnudeln zu mehr Abstand
Die Radlobby fordert eine gesetzliche Überholdistanz von mindestens 1,5 Metern.

Was in Deutschland, Frankreich, Spanien, Belgien, Portugal und seit Kurzem in Luxemburg Standard ist, soll aus Sicht der Interessensvertretung Radlobby auch hierzulande Realität werden. Wer in diesen Ländern Radfahrer überholt, muss einen gesetzlich festgelegten Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Ein solches Maß fordert die Radlobby heute, Montag, bei einem Flashmob ein – und zwar mit zweckentfremdeten Poolnudeln.

Rund 100 Teilnehmer werden um 17 Uhr am Karlsplatz Schaumstoff-Schwimmhilfen auf ihre Räder klemmen und durch die Stadt fahren. So wollen sie den von ihnen gewünschten Überhol-Abstand visualisieren. Die Aktion stammt aus Toronto. Kanadische Radler fuhren dort mit Poolnudeln herum, um auf ihre Gefährdung im Straßenverkehr aufmerksam zu machen. Sie fanden auf der ganzen Welt Nachahmer – nun auch in Wien.

Radfahrer: Mit Poolnudeln zu mehr Abstand

Roland Romano von der Radlobby

Die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt zwar vor, dass der Überholende einen „der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechenden seitlichen Abstand“ einhalten muss, definiert aber kein numerisches Maß. Fahrschulen lehren als Daumenregel „1 Meter plus 1 Zentimeter pro km/h“ (ergibt 1,5 Meter Abstand bei Tempo 50 , Anm.). „Seit der letzten Reform der Fragen wird das auch so abgeprüft“, sagt Herbert Wiedermann, Obmann des Verbands der Fahrschulunternehmer in Österreich.

Brenzlige Situationen

Derzeit komme es „in einer gewissen Häufigkeit“ zu knappen Manövern, sagt Roland Romano, Sprecher der Radlobby. Ausreichend Abstand sei deshalb so wichtig, weil Radfahrer permanent eine kaum sichtbare Zickzack-Linie fahren würden, um die Balance zu halten. Unangenehme Situationen würden sich vor allen auf Straßen ereignen, die nicht verkehrsberuhigt seien oder bei denen von den Autospuren getrennte Rad-Infrastruktur fehle. „Ein guter Radweg hat den Abstand schon eingebaut“, sagt Romano.

„Bewusstsein zu schaffen, ist wichtig. Die Methode ist allerdings etwas trotzig“, sagt Martin Hoffer, Chefjurist beim ÖAMTC, angesprochen auf den Flashmob. Er könne sich vorstellen, dass es zu den geschilderten brenzligen Situationen komme. „Die Forderung ist sachlich nicht in Zweifel zu ziehen. Die Frage ist, ob es sinnvoll ist, sie gesetzlich zu erzwingen.“ Die Rechtsprechung habe die Abstands-Thematik bereits häufig erörtert. Hoffer bezweifelt daher, dass der Gesetzgeber „ausreichend motiviert“ sein werde, eine Zahl festzuschreiben.

Laut Romano hat sich im Verkehrsministerium bereits ein Ausschuss mit dem Thema befasst. In die aktuelle Novelle der StVO fand die Forderung allerdings keinen Eingang.

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