Prozess um toten Fernfahrer: Angeklagter schuldig gesprochen

Neue Regeln sollen Arbeitsbedingungen für Fernfahrer verbessern
33-jähriger Weißrusse musste sich in Tirol wegen des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang verantworten - das Urteil: Zwei Jahre Haft.

Ein 33-jähriger Lkw-Fahrer hat sich am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck vor einem Schöffengericht wegen des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang verantworten müssen. Der Weißrusse soll am 22. Juni 2019 im Streit einem anderen Fernfahrer auf einem Parkplatz im Gewerbegebiet Kufstein-Süd einen Stoß versetzt haben, wodurch dieser zu Sturz kam und schließlich an seinen schweren Kopfverletzungen verstarb.

Das Schöffengerichte verurteilte den 33-Jährigen nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt. Weil er vor dem Prozess bereits fünf Monate und 19 Tage in Haft war, konnte der Angeklagte den Prozess jedoch als freier Mann wieder verlassen.

Was ist geschehen?

Der Weißrusse soll am 22. Juni 2019 im Streit einem anderen Fernfahrer auf einem Parkplatz in Kufstein einen Stoß versetzt haben, wodurch dieser stürzte und schließlich an seinen schweren Kopfverletzungen erlag. Der Angeklagte hatte sich nicht schuldig bekannt und betont, das Opfer - einen 55-jähriger Ukrainer, den er gut gekannt habe - nicht gestoßen zu haben und dass dieser stark betrunken gewesen sei. Der Mann sei von selbst gestürzt, als er am Weg zu seinem Lkw war.

Eine Obduktion des Opfers ergab jedoch, dass der Mann an den Folgen einer stumpfen Gewalteinwirkung gegen den Kopf verstarb. Zudem hatte das Opfer lediglich 0,1 Promille im Blut.

Der Schöffensenat zeigte sich nach der Besprechung überzeugt, dass der Tod des Ukrainers durch den Angeklagten hervorgerufen worden war. „Es ist mit Sicherheit zu einer Auseinandersetzung gekommen“, hielt Richterin Helga Moser nach Abschluss der Verhandlung fest. Die zuvor durch seinen Verteidiger ins Treffen geführte Unbescholtenheit des Angeklagten habe sich strafmildernd ausgewirkt. „Erschwerend“ sei jedoch der Umstand gewesen, dass sich der 33-Jährige nach der Tat nicht um den Verletzten gekümmert habe. „Der Mann hätte durch ärztliche Hilfe ohne weiteres gerettet werden können“, hielt Moser fest.

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