Prozess um tödlichen Tretbootunfall am Mittwoch in Graz

Prozess um tödlichen Tretbootunfall am Mittwoch in Graz
Sechsjährige ertrank bei Familienausflug. Eltern und Bootsvermieter sind wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Der Tretbootunfall, bei dem im September 2021 in Feldkirchen bei Graz ein sechsjähriges Mädchen ertrunken und dessen achtjährige Schwester schwer verletzt worden ist, hat nun ein Nachspiel bei Gericht: Am Mittwoch müssen sich die Eltern und der Bootsvermieter wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung im Straflandesgericht verantworten. Der Prozess ist für einen Tag anberaumt.

Die afghanische Familie war am 4. September im Bereich der Freizeitanlage Auwiesen mit einem Tretboot unterwegs gewesen. Als sich das Boot in der Mitte des Flusses vor dem Staudamm Gössendorf befand, geriet plötzlich Wasser in den Innenbereich.

Die vier Personen mussten aus dem Boot heraus und befanden sich plötzlich im bis zu fünf Meter tiefen Wasser. Der Vater versuchte, beide Mädchen ans Ufer zu bringen. Es gelang ihm aber nur, die Achtjährige zu retten, die bereits bewusstlos war und reanimiert werden musste. Das kleinere Mädchen ging unter und wurde erst Stunden später von Tauchern tot geborgen.

Laut Gutachten hatte das Boot aufgrund mangelnder Wartung und baulicher Schäden ein Leck im Rumpf, daher wurde der Bootsvermieter mitangeklagt. Ein Urteil soll noch am Mittwoch erfolgen.

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