Prozess-Wiederholung um Tunnelbau endete mit raschen Urteilen

Prozess-Wiederholung um Tunnelbau endete mit raschen Urteilen
Der Prozess musste wiederholt werden, nun endete er nach zwei Stunden statt sechs Tagen in Leoben mit nicht rechtskräftigen Haftstrafen.

Ein kurzer Prozess wurde am Montag im Landesgericht Leoben in der Causa Betrug beim Bau des Semmering-Basistunnels gemacht. Das Verfahren gegen drei von ursprünglich sechs Beschuldigte hatte nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) wiederholt werden müssen.

Die Männer mussten sich nun wegen Untreue verantworten, bekannten sich voll umfassend geständig und wurden - nicht rechtskräftig - teils zu unbedingten Haftstrafen verurteilt.

Eigentlich hätte die Wiederholung des Verfahrens sechs Tage dauern sollen. Ein Urteil sollte erst Ende kommender Woche fallen. Doch es kam ganz anders: Die drei Angeklagten im Alter von 37 bis 50 Jahren waren alle umfassend geständig. Beim ersten Prozess 2021 stritten einige von ihnen noch die ihnen vorgeworfenen Delikte ab. Diesmal aber ging es nicht um Betrug, sondern wegen Untreue beziehungsweise der Mittäterschaft bei Untreue.

Konkret ging es um das Abzweigen von Diesel für die Baustelle, der dann schwarz an Landwirte in der Umgebung verkauft wurde. Baumaterialien wurden ebenfalls im großen Stil abgezweigt. Der Schaden ging in die Millionenhöhe.

Der Erstangeklagte, der bereits beim Prozess 2021 geständig war, blieb bei seiner Verantwortung. Er war es auch, der damals in der Untersuchungshaft "den Stein ins Rollen brachte" und zur Aufklärung der Machenschaften geführt hatte. Durch seine Angaben wurden auch mehrere andere Verdächtige überführt. Einer der sechs Angeklagten vom ersten Prozess wurde allerdings freigesprochen.

"Wie dumm kann man sein?"

Diesmal waren auch die anderen Beschuldigten geständig. "Woher der Sinneswandel?", wollte Richter Roman Weiß wissen. "Irgendwann muss man zur Vernunft kommen. Ich lebe seit vier Jahren jeden Tag mit Existenzängsten", begründete einer der Angeklagten.

"Wie naiv oder dumm kann man denn sein, wenn man sieben Lkw-Züge mit Diesel auf eine Wiese fahren lässt, Bauern stundenlang den Diesel abzapfen und man dann glaubt, dass das nicht auffliegt?", so der Richter weiter. "Man kann das mit vielen Wörtern beschreiben: dumm, überheblich, größenwahnsinnig", antwortete ihm der 37-jährige Angeklagte einsichtig.

Haftstrafen: Drei Jahre, zwei Mal 18 Monate

Der dritte Beschuldigte, der diesmal auch mit einem Geständnis im Gepäck nach Leoben angereist war, brach bei der Vernehmung in Tränen aus: "Ich steh' dazu." Er habe 20 Jahre seines Unternehmertums nie jemanden Geld geschuldet. Deshalb habe er auch nun bereits volle Schadenswiedergutmachung geleistet und beachtliche 567.000 Euro an die geschädigten Baufirmen rückerstattet.

Wegen der Geständnisse verzichtete der Richter auf die Befragung weiterer Zeugen und so war zur Überraschung aller Beteiligten nach nur zwei Stunden Prozessdauer das Beweisverfahren abgeschlossen. Bei zwei der Männer blieb es bei bedingten Haftstrafen in der Höhe von zehn bis 18 Monaten. Einer der drei Angeklagten, fasste allerdings drei Jahre und drei Monate unbedingte Haftstrafe aus. Alle drei nahmen die Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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