Prozess in Graz wegen Brandstiftungen: Teilweise Freispruch

Prozess in Graz wegen Brandstiftungen: Teilweise Freispruch
41-Jährige vom Vorwurf der Brandstiftungen freigesprochen, aber wegen versuchter Anstiftung zum Amtsmissbrauch drei Monate bedingte Haft

Eine 41-jährige gebürtige Wienerin ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht vom Vorwurf der mehrfachen Brandstiftung frei gesprochen worden. Die vierfache Mutter soll laut Anklägerin in den vier Wochen nach Weihnachten 2018 in der Oststeiermark in ihrem Haus sowie bei Nachbarn Feuer gelegt haben. Die Beschuldigte bestritt die Vorwürfe von Anfang an.

Die Staatsanwaltschaft hatte als Motiv ein „Bündel an negativen Erlebnissen in der Ehe“ gesehen, doch bei gleich mehreren Verhandlungstagen ließ sich der Verdacht nicht erhärten. Im Gegenteil: Das Motiv brach weg, je länger die Erhebungen und das Verfahren dauerten.

Es wurden unzählige Nachrichten vom Handy der Beschuldigten analysiert, ein Lokalaugenschein gemacht, Fotos unter die Lupe genommen und Zeugen befragt. Letzen Endes fehlte der definitive Beweis. Daher sprachen die Schöffen unter Vorsitz von Richter Helmut Wlasak die Angeklagte vom Vorwurf der Brandstiftung frei.

Drei Monate bedingte Haft

Allerdings wurde die Frau wegen versuchter Anstiftung zum Amtsmissbrauch zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Sie soll ihren Vater, der freigesprochen wurde, gebeten haben, Freunde bei der Polizei zu ihren Gunsten zu kontaktieren. Diese sollten Einsicht in den Ermittlungsakt gegen sie nehmen. An der Polizei und deren Ermittlungen im Vorfeld wurde beim Prozess seitens der Verteidigung heftige Kritik geübt, die auch Richter Wlasak unterstrich: „Das war nicht astrein.“

Vier Brände im Umkreis von 150 Metern

Gleich vier Mal hatte es von Ende Dezember 2018 bis Ende Jänner 2019 im oststeirischen Birkfeld (Bezirk Weiz) im Umkreis von 150 Metern gebrannt. Beim ersten Mal war es ein Holzstapel beim Haus der Nachbarn der 41-Jährigen, in der selben Nacht dann der Firmenwagen ihres Mannes. Drei Wochen später brannte das Wirtschaftsgebäude der anderen Nachbarn nieder, wobei der Schaden bei rund 600.000 Euro lag. Am 30. Jänner brannte es dann auch noch im Keller der Frau. Verdächtige Personen wurden allerdings nirgends in der abgelegenen Gasse gesehen.

Der Verteidiger der Angeklagten sprach von Beginn an von Ungereimtheiten: „Sie ist definitiv unschuldig. Es gibt keine Beweise und ich finde auch weit und breit kein Motiv. Ja, sie hatten Eheprobleme, aber die Streitereien endeten immer im Guten.“ Zudem habe die 41-Jährige Alibis. Die Angeklagte selbst beteuerte gleich am ersten Prozesstag im Dezember des Vorjahres ihre Unschuld. Das Verhältnis zu ihren Nachbarn sei gut gewesen.

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