Pilotenfehler war Ursache für Heli-Absturz vor einem Jahr

Zwei Tiroler starben bei dem Absturz
Kollision mit Materialseilbahn: Bei dem Unglück nahe eines Gasthofes am Achensee 2017 wurde die Mindestflughöhe unterschritten

Direkt vor dem voll besetzten Gastgarten einer beliebten Ausflugsalm in Pertisau am Achensee ist im Mai 2017 ein Hubschrauber abgestürzt und in Flammen aufgegangen. Die Insassen, zwei Tiroler im Alter von 52 und 55 Jahren, starben, wie berichtet, vor den Augen zahlreicher Besucher des Gasthofes. Ein Jahr später hat das Verkehrsministerium nun den Abschlussbericht der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes veröffentlicht.

Die ersten Annahmen direkt nach dem Unglück haben sich bestätigt. Absturzursache ist ein Pilotenfehler. Spekulationen, wonach eine Materialseilbahn, mit welcher der Hubschrauber vor dem Absturz kollidiert war, nicht ausreichend gesichert gewesen sein könnte, haben sich nicht bestätigt.

Der Pilot und sein Passagier waren am 10. Mai 2017 mit einem privaten Helikopter der Type Westland-Bell 47G-3B-1 gegen halbzehn vormittags vom Innsbrucker Flughafen gestartet. Nach einem Flug durch das Inntal und quer über den Achensee steuerte der Pilot die Maschine in das Falzthurntal bei Pertisau Richtung Gramaialm. Wie Zeugen bereits direkt nach dem Unglück berichteten, kollidierte der Hubschrauber laut Unfallbericht 260 Meter von dem Gasthof entfernt in einer Höhe von 75 Meter über dem Boden mit dem Zugseil einer Materialseilbahn. Die Westland-Bell stürzte ab und ging in Flammen auf. Beide Insassen starben.

Wie der Bericht bestätigt, hat der Pilot die vorgeschrieben Mindestflughöhe von 150 Metern Höhe ohne Genehmigung unterschritten. Der Helikopter habe sich in "technisch einwandfreien Zustand" befunden. Anhaltspunkte für "gesundheitliche Beeinträchtigungen des Piloten" gibt es keine. Bei der Absturzursache handelt es sich folglich um einen Pilotenfehler.

Auch die Betreiber der Materialseilbahn trifft keine Schuld. "Die genehmigte Materialseilbahn Gramaialm ist ordnungsgemäß im Luftfahrthandbuch Österreich als Luftfahrthindernis angeführt", heißt es laut Untersuchungsbericht. Sie war zudem vorschriftsmäßig mit orangen Luftwarnkugeln gekennzeichnet.

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