Peter Seisenbacher darf nie mehr Kinder trainieren
Peter Seisenbacher ist wieder in Freiheit. Freitagvormittag verließ er die Justizanstalt Graz-Karlau. Österreichs ehemaliger Judo-Olympiasieger hat zwei Drittel seiner Haftstrafe (4 Jahre und 10 Monate) verbüßt. Doch es gibt Auflagen.
Sein Anwalt Bernhard Lehofer holte Seisenbacher am Freitag ab. "Es geht ihm gut", sagt er. Seisenbacher selbst werde sich allerdings nicht äußern. "Es gibt nicht mehr zu sagen."
Auflagen für Seisenbacher
Zu möglichen Auflagen für seinen Mandanten wollte Lehofer keine Auskunft geben. Wie der KURIER allerdings erfuhr, darf Ex-Judoka Seisenbacher nie wieder als Kinder- oder Jugendtrainer tätig sein. Zudem steht er unter Aufsicht der Bewährungshilfe, die mehrmals monatlich ans Gericht berichten muss. Wird der ehemalige Spitzensportler während der Bewährungszeit wieder straffällig oder verstößt gegen die Auflagen, muss er zurück in Haft.
Der mittlerweile 62-jährige Seisenbacher war im November 2019 wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses im Landesgericht für Strafsachen in Wien verurteilt worden. Er hatte in seiner Funktion als Judo-Nachwuchstrainer Mädchen sexuell missbraucht, das jüngste Opfer war erst neun Jahre alt.
Flucht in die Ukraine
Die Missbrauchsvorwürfe kamen bereits im Jahr 2014 ans Licht. Doch vor dem geplanten Prozess zwei Jahre später tauchte Seisenbacher in der Ukraine unter. Dort soll er mit einer neuen Lebensgefährtin (mit der er auch ein Kind haben soll) ein bescheidenes Leben in Kiew geführt haben. Dorthin könnte er (zumindest theoretisch) wieder zurückkehren. Denn es besteht kein Reiseverbot ins Ausland.
Seisenbacher selbst hat die Missbrauchsvorwürfe seit jeher bestritten, tat sie als "Verschwörung" ab. Oder wie es Anwalt Lehofer damals im Prozess ausdrückte: "Er hat mit den stärksten Männern der Welt gekämpft. Er war nie einer, dem es an Frauen gemangelt hat. Er passt in keiner Weise in das Schema von jemanden, der sich an Kindern vergreift. So einer wie er hatte das nicht notwendig." Der Richter sah das anders. Er schenkte den Worten der Opfer mehr Glauben.
Prognose-Gutachten
Möglich war die bedingte Enthaftung Seisenbachers, weil er den Großteil seiner Strafe bereits verbüßt hatte. Zudem wurden vorab mehrere Stellungnahmen eingeholt. Darunter die der Anstaltsleitung, der Staatsanwaltschaft und des Inhaftierten selbst. Auch ein Psychologe musste eine Prognose-Begutachtung durchführen. Konkret ging es dabei darum, abzuklären, ob der Betroffene wieder straffällig werden könnte.
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