Pech gehabt: Wenn die Impfung für die Bürokratie nicht zählt
Bis vor kurzem konnte ich diverse Verordnungen zwar nicht nachvollziehen, aber sie trafen mich als Geimpfter ja nur am Rande. Etwa die Sperrstunde um 22 Uhr, wenn man sanft, aber bestimmt, aus dem Lokal geworfen wird. Sei’s drum. Aber jetzt nehme ich es persönlich! Ich bin richtig sauer. Weil ich der heimischen Bürokratie nicht entrinnen kann.
Zur Vorgeschichte: ich war bereit für die Impfung, alleine das Schicksal wollte es so, dass mich zuvor Ende April Corona erwischt hat. In meinem Fall zum Glück keine große Sache, ich war nach kurzer Zeit wieder fit. Nach einigem Hin und Her mit dem Wiener Magistrat hatte ich dann schlussendlich doch meinen Genesen-Bescheid in den Händen, gültig bis Ende Oktober.
Diese Frist wollte ich nicht bis zu guter Letzt ausreizen und so ließ ich mich Anfang Oktober impfen. Auf Anraten meines Hausarztes mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson, der für Genesene aus seiner Sicht ideal wäre. Ein Stich und die Sache wäre erledigt. Denkste.
Denn ein Monat später entschied die Bundesregierung, die Gültigkeit des Johnson-Vakzins schlagartig für alle Geimpfte mit 2. Jänner auslaufen zu lassen. Ohne Rücksicht darauf, wann der Erststich erfolgte.
So ließ ich mich Anfang Jänner erneut impfen (dieses Mal mit Moderna). Der beratende Arzt in der Impfstraße sah die medizinische Notwendigkeit zwar nicht („der Abstand ist eigentlich zu kurz“), aber was blieb mir denn anderes übrig? Schließlich wollte ich weiter am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilnehmen und dazu benötige ich eben einen Grünen Pass.
Tatsächlich schaltete meine App nach der Impfung wieder auf Grün, ich war zufrieden. Vorerst. Jedoch schon ein paar Sekunden später entdeckte ich in der App bei der Anzahl der Impfdosen „2/2“. Wieso nicht „3/3“? Schließlich zählt die Genesung wie eine Impfung.
Ich wandte mich zunächst an eine Freundin, die nach ihrer Genesung ebenfalls Johnson wählte - allerdings bereits im Spätsommer - und nun auffrischen ging. Ihr Grüner Pass zeigte „3/3“.
So schrieb ich an die AGES, die für Änderungen im Grünen pass zuständig ist. Nach nur einer Woche erhielt ich eine ernüchternde Antwort: „Eine diesbezügliche Korrektur kann nicht durchgeführt werden. Im Sinne der Einreise- und COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wird die Impfung, aufgrund der Unterschreitung des Mindestabstands von 120 Tagen, nicht als Nachweis einer weiteren Impfung („Boosternachweis“) gewertet. Wir bedanken uns für Ihr dahingehendes Verständnis.“
Nein, dafür habe ich wirklich kein Verständnis! Ich war schließlich gezwungen, diesen (aus medizinischer Sicht ohnehin willkürlichen) Mindestabstand zu unterschreiten, da ja die Verordnung alle Johnson-Geimpfte mit 2. Jänner zum erneuten Impfen zwang. Andernfalls hätte ich noch einen ganzen Monat warten müssen, dann aber in diesem Zeitraum keinen Grünen Pass gehabt. Eine klassische Loose Loose-Situation.
Ich möchte auch als Geboosterter gelten, da es für diese zum einen günstigere Quarantäneregeln gibt, zum anderen ich nicht schon wieder Anfang Juli impfen gehen möchte. Eine Genesung und zwei Impfdosen sollten ja bis auf weiteres reichen, heißt es seitens Medizinern. Und diesen vertraue ich mehr als Bürokraten.
Ich werde mich nun (mit geringer Hoffnung) an die Volksanwaltschaft wenden. Als Staatsbürger, der alles richtig machen wollte, fühle ich mich jedenfalls schikaniert.
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