Seit den Osterferien sind die Schüler in Wien und Niederösterreich nicht mehr im Präsenzunterricht in den Schulen gewesen – eine verlängerte „Osterruhe“.
Damit ist vorerst Schluss, Donnerstagnacht hat das Bildungsministerium den Erlass veröffentlicht, dass die Schulen auch in Wien und Niederösterreich wieder aufsperren dürfen. Jubel dürfte unter Eltern dennoch nicht aufkommen, denn nur die Kleinsten in den Volksschulen (und die 1. bis 4. Schulstufen in den Sonderschulen) werden den normalen Präsenzunterricht von Montag bis Freitag wieder aufnehmen.
Für alle anderen ab 10 Jahren gibt es wieder den bekannten Schichtbetrieb: Um Kontaktmöglichkeiten unter den Schülern zu reduzieren, werden die Klassen geteilt. Die eine Gruppe kommt Montag und Dienstag, die andere jeweils am Mittwoch und Donnerstag, am Freitag gilt für alle Homeschooling.
Freilich bleiben die bisherigen Hygienemaßnahmen an den Standorten bestehen. Eine Verbesserung gibt es bei den Nasenbohrer-Schnelltests: Ab der Mittelstufe kommen sensiblere Tests zum Einsatz, die ein wenig Geschick beim Pipettieren verlangen. Neu ist auch, dass zwischen den Selbsttests nur ein Kalendertag liegen darf. Das bedeutet, dass in der Volksschule und in der Sonderschule die Schüler dreimal pro Woche getestet werden.
In einem gemeinsamen Brief bitten Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) und Wiens Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) alle Eltern und Schüler, vom Gurgeltest in den Supermärkten noch vor Schulstart Gebrauch zu machen – um die „Sicherheit zu erhöhen“.
Lehrer geimpft?
Unklar bleibt die Datenlage, wie viele Pädagogen durch eine Impfung immunisiert sind. Das liegt daran, dass die Durchführung der Impfung Aufgabe der Länder ist, dort aber keine einheitlichen Statistiken zu Pädagogen geführt werden. Faßmann hatte angegeben, dass zwischen zwei Drittel und drei Viertel der Pädagoginnen und Pädagogen geimpft seien. Die Bildungsdirektionen sagen, dass zwischen 70 und 80 Prozent des Lehrpersonals angegeben hatten, sich impfen lassen zu wollen.
Im 2. Semester darf je Unterrichtsgegenstand maximal eine Schularbeit stattfinden, so steht es im Erlass des Ministeriums. Der Umfang des Schularbeitsstoffes soll „auf ein bewältigbares Ausmaß“ eingegrenzt werden. Der Schwerpunkt der Leistungsfeststellungen liege „bei der Beurteilung der Mitarbeit“.
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