Österreich ist zweigeteilt: Welche Corona-Regeln jetzt wo gelten
Maskenpflicht überall und für jedermann, statt nach dem Impfstatus zu differenzieren, kürze Testgültigkeit und in den Discos nur noch Geimpfte oder Genesene: Ab sofort gelten in Wien wieder deutlich strengere Corona-Regeln als bundesweit; die entsprechende Verordnung ist vorerst bis Ende des Monats befristet.
Bisher reizte außer SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig noch kein anderer Landeshauptmann die Möglichkeit aus, zusätzliche Maßnahmen zu jenen zu setzen, die der Rahmen des Bundes vorgibt. Der steirische ÖVP-Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer überlegte zwar eine 2-G-Regel wie in Wien, hat aber rechtliche Bedenken, ob das Covid-Maßnahmengesetz den völligen Ausschluss von Getesteten erlaubt.
Diese Regeln gelten in ganz Österreich
FFP2-Pflicht für alle: Gilt in Geschäften des täglichen Bedarfs (beispielsweise Supermarkt), Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten (z. B. Bäckerei), Tankstellen-Shops, Apotheken, Bank- und Postfilialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, deren Haltestellen und in Taxis.
FFP2-Pflicht nur für Nicht-Immunisierte: Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht FFP2-Masken in allen Sparten des Handels – vom Schuhgeschäft bis zum Baumarkt; das gilt auch für die Gänge in Einkaufszentren. Weiters in Museen, Bibliotheken und Galerien.
3-G-Regel: Sie bleibt aufrecht, z. B. für Gastronomie, Freizeitbetriebe, körpernahe Dienstleister, Hotellerie. Sie gilt bei Veranstaltungen ab 25 Personen (etwa Hochzeitsfeier oder Kinobesuch). Bei Besuchen im Spital oder Heim ist auch die FFP2-Maske zusätzlich nötig. Antigentests gelten 24 Stunden (auch Wohnzimmertests), PCR-Tests 72 Stunden. Testpflicht gilt ab 12 Jahren.
2,5-G-Regel: Gültig für die Nachtgastronomie: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Personen mit negativem PCR-Test.
Quarantäne: Seit dem 27. September 10 (statt bisher 14) Tage. Freitesten ab dem fünften Tag mit PCR-Test.
In diesen Punkten ist Wien strenger
Generelle FFP2-Pflicht: Gilt im gesamten Handel für jeden Kunden - unabhängig vom Impfstatus. Das gilt in geschlossenen, öffentlichen Räumen, also in sämtlichen Geschäften, Museen, Bibliotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausgenommen von der FFP2-Pflicht sind Kinder von 6 bis 14 oder Schwangere (es reicht MNS).
2,5-G-Regel: Sie gilt dort, wo der Bund die 3-G-Regel etabliert hat, also z. B. im Gasthaus oder beim Friseur. Als Tests werden nur noch PCR-Tests akzeptiert (Ausnahme: Kinder bis 12 Jahre), sie sind aber nur 48 Stunden gültig (österreichweit 72 Stunden). Unter die Testpflicht fallen bereits Kinder ab 6 Jahren.
2,5-G plus Maske: Bei Veranstaltungen von 26 bis 500 Personen gilt trotz 2,5-G-Regel Maskenpflicht. So ist z. B. im Kinosaal mindestens Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
2-G-Regel: Gilt für die Nachtgastronomie, in der Disco feiern dürfen also nur noch Geimpfte oder Genesene. Die 2-G-Regel gilt auch für Veranstaltungen ab 500 Personen, im Freien wie in Innenräumen, und auch trotz fixer Sitzplätze. Das trifft auf Fans im Fußballstadion ebenso zu wie auf Besucher von großen Kultureinrichtungen, z. B. der Oper.
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