2-G-Regel wie in Wien: Steiermark hat rechtliche Bedenken

2-G-Regel wie in Wien: Steiermark hat rechtliche Bedenken
ÖVP-Landeschef Hermann Schützenhöfer liebäugelt mit der Einführung, fordert aber sichere gesetzliche Basis.

Die Steiermark sei "knapp daran" gewesen, dem Wiener Beispiel zu folgen, also strengere Corona-Regeln einzuführen als der Bund, betonte ÖVP-Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer am Mittwoch. Aber nach Rückfrage beim steirischen Verfassungsdienst wird nichts daraus: Die Juristen sehen eine 2-G-Regel auf Basis der aktuellen zweiten Covid-Maßnahmenverordnung als "verfassungsrechtlich durchaus problematisch" an.

Schon bei der Landtagssitzung am Dienstag meinte Schützenhöfer, 2-G sei "rechtlich nicht haltbar". Außerdem "erfordern das die aktuellen Zahlen nicht". In Wien gilt die 2-G-Regel ab Freitag in der Nachtgastronomie sowie bei Veranstaltungen ab 500 Personen: Zutritt haben dann nur noch geimpfte oder genesene Personen.

Dennoch drängt der steirische Landeschef in diese Richtung, allerdings bundesweit: Er wünsche sich eine klare gesetzliche Vorgabe, 2-G umsetzen zu können. "Wir reden schon den ganzen Sommer darüber", merkte Schützenhöfer an. Er wolle reagieren können, "wenn etwas explodiert", aber dabei rechtlich "auf sicheren Füßen stehen". Die Bundesregierung müsse deshalb die Gesetzeslage adaptieren, so dass etwa November 2-G umsetzbar sei.

Erneut forderte der ÖVP-Landeschef, die Corona-Tests kostenpflichtig zu machen, und zwar in der Höhe der Rezeptgebühr von derzeit 6,50 Euro.

Kommentare