Oberlandesgericht gibt Okay für Prozess gegen Ex-Grünen Chorherr
Lange hat es gedauert, jetzt ist der Prozess fix: Das Oberlandesgericht Wien hat im Strafverfahren gegen den früheren Wiener Planungssprecher der Grünen, Christoph Chorherr, den Anklageeinspruch abgewiesen, den ein betroffenes Unternehmen eingebracht hatte.
Die Anklage richtet sich gegen zehn Personen und gegen 21 Unternehmen: gegen Letztere werden Anträge auf Verhängung von Geldbußen nach dem Unternehmensstrafrecht erhoben.
Unter den Angeklagten sind der Industrielle Michael Tojner, die Immobilienunternehmer Günter Kerbler und Erwin Soravia sowie der Signa-Boss René Benko. Dem Vernehmen nach bestreiten alle Angeklagten die Vorwürfe vehement.
"Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Chorherr Amtsmissbrauch vor, weil er seine Amtsgeschäfte im Zusammenhang mit über zehn Immobilienprojekten nach unsachlichen Beweggründen vorgenommen habe und sie von Zuwendungen (Spenden) an einen Verein in seinem Einflussbereich abhängig gemacht habe, weil er diese Zuwendungen nicht offengelegt habe und weil er sich nicht jeder Amtsausübung im Zusammenhang mit diesen Projekten enthalten habe", heißt es in einer Aussendung des Oberlandesgerichts Wien.
Und weiter heißt es: "Soweit sich die Anklage gegen andere Personen richtet, besteht der Vorwurf in der Beteiligung an der strafbaren Handlung des ehemaligen grünen PLanungssprechers. Die Verantwortlichkeit der Verbände wird daraus abgeleitet, dass sie durch die Immobilienprojekte begünstigt worden seien."
Die Hauptverhandlung wird vor einem Schöffensenat des Landesgerichts für Strafsachen Wien stattfinden, ein Termin sei noch nicht fixiert.
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