Nur zwei Bundesländer ohne verschärfte Corona-Regeln: Was gilt wo?

FFP2 protective mask obligation in the federal state of Bavaria
Bis auf Vorarlberg und das Burgenland setzen alle Länder strengere Maßnahmen.

Angesichts der extrem hohen Zahl an Neuinfektionen sowie der steigenden Auslastung der Spitäler sowohl auf Normal- als auch Intensivstationen ziehen die meisten Bundesländer Konsequenzen: Bis auf Vorarlberg und das Burgenland setzen alle auf strengere Maßnahmen als der Bund derzeit vorgibt.

Zudem gibt es in zwei Bundesländern bereits Ausfahrtsbeschränkungen aus mehreren Bezirken, nämlich in Nieder- und in Oberösterreich. In der Steiermark könnten solche Ausfahrtsbeschränkungen demnächst in Weiz und Liezen folgen.

Welche Regeln gelten aber nun wo?

Österreichweit gilt als Grundgerüst: In der Gastronomie greift derzeit die 3-G-Regel. Testpflicht besteht ab zwölf Jahren: Antigentests gelten 24 Stunden (inklusive Wohnzimmer-Sebsttests), PCR-Tests 72 Stunden lang. Auch für den Besuch von Freizeit- und Dienstleistungsbetrieben sowie Kunst- und Kultureinrichtungen (z. B. Zoo, Therme, Kino, Konzert)  braucht es einen 3-G-Nachweis. In Supermärkten, Bäckereien oder  Apotheken besteht für alle Kunden FFP2-Pflicht (für  Schwangere oder 6- bis 14-Jährige: Mund-Nasen-Schutz). Wer keinen 3-G-Nachweis vorlegen kann, hat  FFP2-Pflicht in jeder Handelssparte.

Wien hat die Lockerungen des Bundes im Sommer nie wirklich mitgemacht und war stets ein bisschen strenger. Seit 1. Oktober  gilt die 2,5-G-Regel in der Gastronomie (geimpft, genesen oder PCR-getestet). Testpflicht besteht bereits ab sechs Jahren,  nur noch Sechs- bis Elfjährige dürfen Antigentests vorweisen, wo grundsätzlich die 2,5-G-Regel gilt  (48 Stunden  gültig, PCR-Tests hier 72 Stunden gültig). Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren fallen generell unter die Regeln für Erwachsene:  Als Tests gelten nur noch PCR-Tests (48 Stunden).

Die 2,5-G-Regel gilt in der Bundeshauptstadt auch für Freizeit- oder Dienstleistungsbetriebe. Zudem gilt seit 1. Oktober generelle FFP2-Maskenpflicht  in jeder Sparte des Handels. Ausgenommen sind  Kinder unter sechs Jahren. Sechs- bis 14-Jährige oder Schwangere dürfen statt der FFP2-Maske zu einem Mund-Nasen-Schutz greifen.

Beim Kinobesuch  oder anderen Veranstaltungen mit bis zu  500 Teilnehmern ist zusätzlich zum  2,5-G-Nachweis auch noch zumindest Mund-Nasenschutz zu tragen. Zuletzt wurde angekündigt, dass Betreiber auch stattdessen 2-G (geimpft, genesen) anbieten können, dann entfiele die Maskenpflicht für die Besucher.

Ab 500 Besuchern gilt 2-G, es gibt dafür keine Maskenpflicht.

 

Salzburg: Vor zwei Wochen führte das Bundesland  die FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel für alle Kunden sowie bei körpernahen Dienstleistern zusätzlich zur 3-G-Regel ein.  Für 6- bis 14-Jährige reicht MNS.

Oberösterreich, Niederösterreich: Ab 8. November sind Nachtgastronomie und Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich (2-G). In allen Handelssparten sowie in Bibliotheken und Museen gilt künftig wieder eine FFP2-Maskenpflicht für jeden Kunden oder Besucher. In Kärnten greifen diese Maßnahmen breits ab kommenden Donnerstag, 4. November.

Steiermark, Tirol: Auch hier kehrt die FFP2-Maske ab 8. November wieder für alle Kunden in den Handel zurück. Für Bedienstete in Gesundheitsberufen (Spitäler, Arztpraxen) gilt  statt der  3-G- die 2,5-G-Regel, ebenso für Besucher von Krankenhäusern oder Senioren- und Pflegeheimen. In der Steiermark reichen ab 8. November außerdem die Wohnzimmer-Schnelltests nicht mehr als Nachweis.

 

 

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