Nicht vergessen: Ab 1. Februar gilt die neue Vignette

Symbolbild
Knapp 70 Prozent aller Jahresvignetten wurden bereits digital bezogen. Außerdem ist sie bei 6.000 Vertriebspartnern erhältlich.

Am 31. Jänner endet das aktuelle Vignettenjahr. Das bedeutet: Ab 1. Februar sind nur noch die Klebevignette 2023 in Purpur oder die Digitale Vignette 2023 gültig. Für alle, die noch klicken oder picken müssen, ist es somit höchste Zeit, sich die Vignette zu besorgen. „67 Prozent aller Jahresvignetten sind bereits digital. Der Trend hin zum Digitalen ist weiter ungebrochen. Wer also noch keine aktuelle Vignette hat, kann sich im Mautshop oder über die ASFINAG App die Vignette besorgen. Oder einfach bei einer unserer 6.000 Vertriebsstellen im In- und Ausland eine Vignette noch rechtzeitig besorgen“, bestätigt ASFINAG-Geschäftsführerin Claudia Eder.

Viele setzen mittlerweile auf das Abo-Service, das die Jahresvignette automatisch und ohne weiteres Zutun der Kunden verlängert. Wer online kauft, muss jedoch weiterhin die Konsumentenschutzfrist beachten. Eine im ASFINAG Mautshop erworbene Vignette ist erst am 18. Tag nach dem Kauf gültig.

Nicht vergessen: Ab 1. Februar gilt die neue Vignette

Wichtig dabei: Für Unternehmer ist selbst bei Online-Kauf in Mautshop und ASFINAG App die Digitale Vignette sofort gültig. Übrigens: Nur im ASFINAG Mautshop ist online sichergestellt, dass der gesetzlich festgesetzte Mindestbetrag bezahlt werden muss. Deswegen appelliert die ASFINAG beim Online-Kauf, genau auf den Anbieter zu achten und ausschließlich im ASFINAG Mautshop die Vignette zu kaufen.

Wer aber die Digitale Vignette schon ab 1. Februar nützen will, erhält diese bei den ASFINAG Vertriebspartnern wie ÖAMTC, ARBÖ, ADAC sowie an vielen Trafiken und Tankstellen. Darüber hinaus gibt es die sofort gültige Digitale Vignette auch bei den sechs ASFINAG-Mautstellen und bei mehr als 70 Verkaufsautomaten in ganz Österreich. Dort gekaufte Digitale Vignetten sind sofort gültig.

Hitparade der Ausreden

Wird im Rahmen einer Vignettenkontrolle durch den ASFINAG Service und Kontrolldienst festgestellt, dass keine gültige Vignette auf der Windschutzscheibe aufgeklebt ist bzw. keine gültige Digitale Vignette vorliegt, so muss unmittelbar vor Ort eine Ersatzmaut an die ASFINAG-Mautaufsichtsorgane bezahlt werden. Für mehrspurige Fahrzeuge wie Pkw beträgt die Ersatzmaut 120 Euro, für einspurige Fahrzeuge 65 Euro. Dies gilt auch, wenn eine Fahrzeuglenkerin oder ein Fahrzeuglenker ohne gültige Vignette durch eine Automatische Vignettenkontrolle erfasst wird.

Die ASFINAG Mautaufsichtsorgane stellen im Rahmen von Mautkontrollen gerade bei der Klebevignette immer wieder fest, dass Lenker sehr kreativ sein können, wenn es um die Begründung geht, warum sie gerade zum Zeitpunkt der Mautkontrolle keine gültige Vignette auf der Windschutzscheibe angebracht haben. Eine Fülle an Ausreden wird dabei ins Spiel gebracht - vom Ausreden-Klassiker „die Vignette als Geschenk auf eine Weinflasche geklebt“ bis zum oft zitierten „mein Hund hat die Vignette gefressen“. Ausreden oder Unwissen schützen aber nicht vor einer Ersatzmaut.

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